Seitenanfang

Sprungmarken

Hauptinhalt

PRESSEMITTEILUNG:

Wiesbaden, 26. Januar 2012
Gesetzentwurf

Günter Rudolph (SPD): Rhein ist beim Spielhallengesetz Verwalter und kein Gestalter

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat den heute vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Spielhallengesetz als „offensichtlich frei von jeglichem politischem Gestaltungswillen“ bezeichnet. „Rhein hat inhaltlich nichts mehr zu bieten. Er ist nur noch Verwalter seiner Aufgaben. Nachdem er seit rund einem Jahr das Parlament und die Öffentlichkeit beim Thema Spielhallengesetz immer wieder vertröstet hat, stellt sich heute die Frage, wofür er so viel Zeit gebraucht hat. Wenn er schlicht den Empfehlungen der Anhörungen zum Gesetzentwurf der Grünen hätte folgen wollen, hätte für einen rechtssicheren Entwurf auch ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu deren Vorlage gereichet“, so der SPD-Politiker am Donnerstag in Wiesbaden.

Jedenfalls bleibe der heute präsentierte Entwurf bei entscheidenden Vorgaben hinter dem eigenen Entwurf aus dem Mai letzen Jahres zurück. Während ursprünglich etwa ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen vorgesehen gewesen sei und eine Betreibererlaubnis nicht erteilt werden sollte, wenn den Anforderungen des Geldwäschegesetzes nicht nachgekommen werde, sei heute von diesen Restriktionen keine Rede mehr. Gleiches gelte für die vorgeschlagene Sperrzeit der Spielhallen. Auch hier habe Innenminister Rhein eine Rolle rückwärts von acht auf nur noch sechs Stunden gemacht. „Der Entwurf belegt allenfalls wie stark sich die FDP innerhalb der Koalition durchgesetzt hat. Das Ziel einer offensiven Suchtbekämpfung und der Reduzierung der Anzahl von Spielhallen und Spielgeräten wird jedenfalls nicht erreicht“, so Rudolph.

Man habe zudem den Eindruck, dass der Innenminister die Ergebnisse der zurückliegenden Landtagsanhörung überhaupt nicht zur Kenntnis genommen habe. Anders sei jedenfalls nicht erklärbar, warum etwa die Frage der Begrenzung von Spielgeräten in Spielhallen sowie in Schank- und Speisewirtschaften in den Augen des Innenministers ebenso wenig eine Rolle zu spielen scheine, wie die Festschreibung technischer Mindeststandards für alle Spielgeräte .