Hauptinhalt
PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 26. Januar 2012
Gesetzentwurf
Günter Rudolph (SPD): Rhein ist beim Spielhallengesetz Verwalter und kein Gestalter
![]() | |
Jedenfalls bleibe der heute präsentierte Entwurf bei entscheidenden Vorgaben hinter dem eigenen Entwurf aus dem Mai letzen Jahres zurück. Während ursprünglich etwa ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen vorgesehen gewesen sei und eine Betreibererlaubnis nicht erteilt werden sollte, wenn den Anforderungen des Geldwäschegesetzes nicht nachgekommen werde, sei heute von diesen Restriktionen keine Rede mehr. Gleiches gelte für die vorgeschlagene Sperrzeit der Spielhallen. Auch hier habe Innenminister Rhein eine Rolle rückwärts von acht auf nur noch sechs Stunden gemacht. „Der Entwurf belegt allenfalls wie stark sich die FDP innerhalb der Koalition durchgesetzt hat. Das Ziel einer offensiven Suchtbekämpfung und der Reduzierung der Anzahl von Spielhallen und Spielgeräten wird jedenfalls nicht erreicht“, so Rudolph.
Man habe zudem den Eindruck, dass der Innenminister die Ergebnisse der zurückliegenden Landtagsanhörung überhaupt nicht zur Kenntnis genommen habe. Anders sei jedenfalls nicht erklärbar, warum etwa die Frage der Begrenzung von Spielgeräten in Spielhallen sowie in Schank- und Speisewirtschaften in den Augen des Innenministers ebenso wenig eine Rolle zu spielen scheine, wie die Festschreibung technischer Mindeststandards für alle Spielgeräte .




