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PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 01. Februar 2012
Hessisches Hundegesetz
Judith Pauly-Bender (SPD): Halterverantwortung deutlich in den Mittelpunkt stellen
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Neben der theoretischen und praktischen Sachkunde für noch unerfahrene Hundehalter sehe das Gesetz auch Regelungen für Chip- und Registrierpflicht sowie eine allgemeine Hundehalterhaftpflicht vor. Dabei spiele die Prävention von Beißvorfällen eine wesentlich größere Rolle als die bloße Gefahrenvermutung einer Rasse per Definition. Ergänzt werde dies durch Regelungen für auffällig gewordene Hunde, definiere die persönlichen Anforderungen an den menschlichen Führer eines gefährlichen Hundes sowie das Regularium für die Haltung eines solchen strenger. In seinen Grundelementen sei der Entwurf angelehnt an das neue Gesetz von Niedersachsen. Dieses habe all diejenigen Regelungsbausteine enthalten, die die SPD mit den Fachleuten in den letzten Monaten als notwendige Regelungsaspekte beraten habe.
Dr. Judith Pauly-Bender betont, dass die Hundehaltung eine große soziale Bedeutung inne habe, Menschen unterschiedlichster Milieus zusammenführe und nicht zuletzt ein Wirtschaftssegment sei, das Arbeitsplätze sowie beachtliche Umsätze und Steuern generiere. Sie appellierte an den Hessischen Landtag, die unterschiedlichen Interessen zu einem vernünftigen Ausgleich zusammenzuführen. Die SPD hoffe nach wie vor, am Ende alle Fraktionen des Hessischen Parlaments für ein modernes Hundegesetz gewinnen zu können: „Für mindestens 2,5 Millionen Hessinnen und Hessen ist das Thema Hundehaltung sehr wichtig. Sie brauchen eine auf Prävention bedachte, aber nicht über die Maßen einschränkende Regelung.“
Informationen zum Regelungsziel der SPD-Fraktion in Frage und Antwort unter http://www.pauly-bender.de/uploads/pdf/faq_hundegesetz.pdf .



