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PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 04. März 2010
Mindestverordnung zu Personalstandards in Kindertagesstätten
Gerhard Merz (SPD): Unklarheiten bleiben
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„Die berechtigten Zweifel daran, ob es bei der Zusage der auf dem Verfassungsgrundsatz der Konnexität beruhenden Erstattung der den Trägern durch die neuen Personalstandards entstehenden Mehrkosten bleibt, sind auch in der heutigen Debatte nicht restlos ausgeräumt worden. Zu begrüßen ist, dass Minister Banzer sich klar zur Weitergeltung der Mindestverordnung bekannt hat. Zu begrüßen ist auch, dass er – offensichtlich unter dem Druck der Debatte – die Erstattung entstandener Mehrkosten zugesagt hat. Offen bleibt aber nach wie vor, ob die mehrfach gemachte Aussage, in dieser Frage sei das Konnexitätsprinzip vorrangig, tatsächlich weiter gilt. Weder der Minister noch die CDU-Sprecherin haben in der Debatte den Begriff verwendet. Das ist aber keine zweitrangige Frage, sondern für die Verlässlichkeit der finanziellen Beziehungen zwischen Land und Kommunen von entscheidender Bedeutung. Hier steht die Glaubwürdigkeit des Landes insgesamt auf dem Spiel“, so Merz.
„Die Eltern, die Beschäftigten und die Wohlfahrtsverbände haben lange für eine bessere Personalausstattung der Kitas gekämpft. Eine vollständige Aussetzung der neuen Personalstandards würde die Verbesserung der Qualität der Betreuung, Erziehung und Förderung der Kleinsten wieder vollständig zur Disposition stellen. Stillstand und vielerorts auch Rückschritt wären die Folge.“ Düpiert würden durch diese Rolle rückwärts neben dem eigenen Familienminister vor allem auch die Kommunen und die freien Träger, die im Vertrauen auf die dutzendfach wiederholte Zusicherung eines vollständigen Ausgleichs der Mehrkosten in mehr Personal investiert hätten.
„Wer sich auf die Zusagen der Landesregierung verlassen hat, darf nicht der Gelackmeierte sein. Das Land muss seine Verpflichtung zum vollen Ausgleich aufgrund des Konnexitätsgebots der Hessischen Verfassung anerkennen. Alles andere würde nicht nur einen weiteren Wortbruch der Landesregierung, sondern auch einen klaren Verstoß gegen die Hessische Verfassung bedeuten.“ Das alles werfe auch ein grelles Licht auf die familienpolitische Kompetenz der CDU im ‚Familienland Hessen’. Es sei an der Zeit, Klarheit darüber zu schaffen, wo die Reise hingehe. „Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, Kinder, Eltern, Träger und Kommunen, haben darauf einen Anspruch“, so Merz.



