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PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 23. März 2010
Rundfunkrechtliche Vorschriften
Michael Siebel (SPD) fordert ausführliche Debatte über Rundfunkbegriff
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Anlass war die erste Lesung eines Gesetzentwurfs der Hessischen Landesregierung zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften, da eine notwendige Änderung der letzten Rundfunkänderungsstaatsverträge im Landesrecht anstehe.
Insbesondere die Definition der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Hessen müsste sensibel und sehr genau besprochen und definiert werden. „In einer Zeit, in der private Rundfunkanbieter aus ihrem Nachrichtenangebot aussteigen wollen, kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine besondere Bedeutung zu. Es geht um Information, Kultur und Bildung, Es geht um Programme und Programmangebote für Minderheiten und um gute Unterhaltung“, so Siebel.
Auch die Frage, auf wie vielen Kanälen der Hessische Rundfunk senden solle, müsse ausführlich diskutiert werden. Siebel begrüßte das Bekenntnis des Gesetzentwurfs zur ARD und auch zur kommerziellen Betätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies sei eine notwendige Klarstellung.



