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PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 23. März 2010
Zensusgesetz
Michael Siebel (SPD): Gesetz zum Zensus 2011 wirft Fragen auf
Keine finanzielle Belastung für die Kommunen
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Als „fast schon sarkastisch“ bezeichnete Siebel den Hinweis, dass die Kommunen mit Gebühren aus Ordnungswidrigkeiten rechnen dürften und insofern den Ausgaben auch Einnahmen gegenüber stünden. „Das bürdet den Kommunen objektiv nicht nur die Kosten sondern auch den Ärger auf“, so Siebel.
Der Zensus, der 2011 durchgeführt werden soll, verpflichte die Kommunen, zusätzliches Personal und Räume zur Verfügung zu stellen. Das sei aus datenschutzrechtlichen Gründen notwendig, koste aber den ohnehin schon gebeutelten Kommunen zusätzliche Mittel. Darüber hinaus müssten Erhebungsbeauftragte bestellt und die Überprüfung der angegebenen Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft werden. „Es ist auch aus den Erfahrungen der letzten Erhebungen höchst fraglich, ob dieser Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag steht“, sagte Siebel.
Deshalb müsse das Gesetz genau untersucht, bewertet und ausführlich angehört werden. Der SPD-Abgeordnete machte in Einzelregelungen auch datenschutzrechtliche Bedenken geltend. „Wir dürfen gerade in schwierigen Zeiten, in denen Kommunen finanziell an der Wand stehen, als Landesparlament nicht leichtfertig über 15 Millionen Euro Mehrausgaben zu Lasten der Kommunen beschließen, ohne eine gewissenhafte Abwägung getroffen zu haben“, so Siebel.



