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PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 30. April 2010
Polizei
Nancy Faeser (SPD) für Einrichtung eines Landespolizeibeauftragten
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Die Eingaben beim Landespolizeibeauftragten könnten die gesamte Bandbreite des polizeilichen Alltags umfassen. Dies beträfe dienstliche, soziale und auch persönliche Probleme. Der oder die Landespolizeibeauftragte werde nach Vorschlag der SPD beim Hessischen Landtag angesiedelt und agiere insoweit unabhängig von den hierarchischen Strukturen der Polizei und unabhängig vom Innenministerium.
Die oder der Landesbeauftragte sei damit zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Hessischen Landtages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Polizei tätig. Dies könne aufgrund eines Beschlusses des Hessischen Landtags oder im Rahmen des allgemeinen verfassungsrechtlich garantierten Petitionsrechts aufgrund von Hinweisen, die auf eine Verletzung von Rechten der Polizeibediensteten oder von Grundsätzen der Inneren Führung schließen lassen, erfolgen.
„Der SPD ist es wichtig, dass mit der oder dem Landespolizeibeauftragten eine Institution geschaffen wird, die sich aufgrund ihrer besonderen Stellung zeitnah und effizient mit Einzelfälle oder auch strukturellen Problemen innerhalb der Polizei beschäftigen kann“, so die SPD-Innenpolitikerin. Faeser verwies darauf, dass das Bedürfnis nach einer Art Ombudsstelle für die Polizei groß sei und der Vorschlag der SPD bei allen Polizeigewerkschaften auf großes Interesse und positive Resonanz gestoßen sei.



