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PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 19. Mai 2010
Dienstrecht
Dringend notwendige Dienstrechtsreform lässt weiter auf sich warten
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Der Kern dieses Gesetzentwurfes bestünde darin, die Lebensarbeitszeit für die Beamten von 65 auf 67 Jahre bzw. für besondere Personengruppen wie der Vollzugspolizei bzw. der Justizbeamten von 60 auf 62 Jahre zu erhöhen. „Damit wollen CDU und FDP den hessischen Beamtinnen und Beamten ein weiteres Sonderopfer zumuten.“
Der Hinweis, dass schrittweise die Altersgrenze beim Eintritt in den Ruhestand auf 67 bzw. 62 Jahren angehoben und damit der gesetzlichen Rentenversicherung angeglichen werden solle, sei nur bedingt richtig, sagte Rudolph. „In keinem Bundesland müssen die Beamten 42 Stunden arbeiten.“ Deswegen fordere die SPD die Regierungsfraktionen auf, die Wochenarbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten von 42 auf 40 Stunden zu reduzieren.
Offensichtlich sollten aber die Beamten wieder einmal als besonderer „Prügelknabe“ der Landesregierung herhalten. Dringend notwendige Veränderungen, wie die Modernisierung des Dienstrechtes, die Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wettbewerbfähigkeit des öffentlichen Dienstes – aber auch die Motivation der Beschäftigten – fehlten in diesem Gesetzentwurf. Beispielsweise die Frage der Besoldung, nach beruflichen Erfahrungszeiten und der Wechsel vom Staat und die Privatwirtschaft – und umgekehrt – bedürften dringend notwendiger gesetzlicher Regelungen.
Auch der Umgang von CDU und FDP im letzten Jahr mit den Beschäftigten des Landes war immer eine Politik nach Gutsherrenart. Ohne Beteiligung der Gewerkschaften wurde die Arbeitszeit erhöht und andere Regelungen so im Bereich der Mitbestimmung, abgebaut. Es reiche eben nicht aus, eine Mediatorengruppe einzusetzen, deren Ergebnisse im Dezember letzten Jahres zu loben und bis zum heutigen Tage nichts umzusetzen.
Die SPD werde deshalb im Rahmen einer Anhörung deutlich machen, dass man sich ernsthaft mit sinnvollen Reformvorschlägen auseinander setzen werde. „Es kann aber nicht sein, dass auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der hessischen Landesverwaltung eine verfehlte Haushalts- und Steuerpolitik ausgetragen wird.“



