Hauptinhalt
PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 01. Juni 2010
Fall Gäfgen
SPD begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
![]() | |
Die SPD fühle sich durch die Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts in der Auffassung bestätigt, dass das damalige Verhalten des ehemaligen Polizeivizepräsidenten Daschner rechtlich unzulässig war. Die seit 2003 währende juristische Aufarbeitung dieses Falles, die zwischenzeitlichen Verfahren gegen die beteiligten Beamten und die heutige höchstrichterliche Entscheidung müsse für alle, die das damalige Vorgehen des Polizeivizepräsidenten zu rechtfertigen versuchten, ein deutliches Signal sein. Sie verwies auf die Ausführungen des Gerichtshofes, der in diesem Zusammenhang von einer unmenschliche Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention gesprochen habe.
Umso erfreulicher sei, so Hofmann, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei aller Kritik an dem Vorgehen der damaligen Ermittlungsbeamten zwei Dinge unmissverständlich festgestellt habe. Ersten werde in Deutschland von der Polizei nicht gefoltert und zweitens habe die hessische Justiz den Gesamtsachverhalt umfassend gewürdigt und das Strafverfahren gegen Gäfgen im Rahmen eines fairen Prozesses durchgeführt.
„Auch mit Blick auf die Angehörigen des Opfers hoffen wir, dass die öffentliche Diskussion um die Verurteilung des Kindesmörders durch die abschließende Entscheidung in Straßburg nun endlich ein Ende findet“, sagte die Sozialdemokratin Hofmann abschließend.



