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PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 22. Juni 2010
Hessisches Wohn- und Pflegeeinrichtungsgesetz
Regine Müller (SPD): Zeitgemäßes Heimrecht
Pflegebedürftige Menschen und deren Selbstbestimmung im Mittelpunkt
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„Wir greifen in unserem Entwurf neue Entwicklungen und wissenschaftliche Befunde im Pflegebereich auf und bringen damit das Heimrecht auf die Höhe der Zeit – etwa, wenn wir Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für die von vielen Seniorinnen und Senioren gewünschten selbst organisierten Wohngemeinschaft vorsehen, die Mitbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen stärken oder zum Schutz der Privat- und Intimsphäre den Anspruch auf ein Einzelzimmer in Pflegeeinrichtungen garantieren.“ Aber auch auf der Seite des Pflegepersonals gebe es Reformbedarf: Für betreuende Tätigkeiten, z.B. bei demenzerkrankten Menschen, müssten verbindliche Personalstandards geschaffen werden.
Abgerundet werde die Initiative dadurch, dass dem Gebot der Transparenz in besonderer Weise Rechnung getragen werde. Einerseits dadurch, dass die Ergebnisse der behördlichen Prüfung der Einrichtung mit allen Beteiligten, also auch den Interessenvertretungen der Bewohner, erörtert werden sollen und von der zuständigen Behörde veröffentlicht werden können. Andererseits dadurch, dass die Schaffung eines Einrichtungs- und Diensteportals vorgesehen sei. Dieses Internetangebot des Landes solle Informationen über Standorte, Struktur und Qualität von Wohn- und Pflegeeinrichtungen in Hessen bündeln und auch zu fachlichen Standards informieren.
„Der SPD-Entwurf stellt ein echtes Reformgesetz für den Bereich der Pflege und der Pflegeeinrichtungen dar, das die Selbstbestimmung und Würde der pflegebedürftigen Menschen ins Zentrum stellt“, so Müller.



