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PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 23. Juni 2010
Kinderlärmgesetz
Eine bundeseinheitliche Regelung beim Kinderlärm ist unabdingbar
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„Der Gesetzentwurf der Grünen greift aber leider zu kurz. Zum einen ist die Gesetzgebungskompetenz des Landes mehr als zweifelhaft, zum anderen ist der Entwurf auch unabhängig davon nicht geeignet, die notwendige rechtliche Klarheit zu schaffen. Deshalb muss der Bund so schnell wie möglich handeln und entsprechende Änderungen der Baunutzungsverordnung und des Bundesimmissionsschutzgesetzes vornehmen“, erklärte Merz weiter.
Dafür stünden die Chancen gut, da einerseits die Bundesregierung ihren Willen zu einem entsprechenden Vorgehen bekräftigt habe, andererseits der Bundesrat erst im Frühjahr aufgrund einer parteiübergreifenden Initiative verschiedener Länder eine entsprechende Entschließung verabschiedet habe.



