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PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 07. Juli 2010
Tarifeinheit
Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb muss im Tarifvertragsgesetz normiert werden
Hessen soll Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz zustimmen
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Nur durch eine gesetzliche Regelung könne klargestellt werden, welcher Tarifvertrag im Betrieb gelte. „Die Tarifeinheit verhindert eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems und eine Spaltung der Belegschaft. Würden wir zulassen, dass zukünftig in einem Betrieb mehrere Tarife gelten, sind Konflikte vorprogrammiert“, erläuterte Decker. Er erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass bereits durch den vielfältigen Einsatz von Leiharbeitskräften unterschiedliche Löhne bei gleicher Arbeit auftreten würden. Dies dürfe nicht auch noch ausgeweitet werden. „Dass die deutsche soziale Marktwirtschaft so erfolgreich war, liegt im Wesentlichen daran, dass es den Tarifpartnern gelungen ist, den Betriebsfrieden sicherzustellen. Die Tarifeinheit ist ein Kernbestandteil dieser Politik, die wir nicht gefährden sollten“, forderte Decker.
Wenn die Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz erfolgreich wäre, könnte das Tarifsvertragsgesetz zügig geändert werden. „Vorrang hätte dann der Tarifvertrag im Betrieb, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder gebunden ist. Dies wäre eine klare Regelung, die sowohl der Arbeitgeberseite als auch der Belegschaft nutzt“, stellte Decker fest. Hessen könne mit seiner Stimmabgabe im Bundesrat einen Beitrag dazu leisten, den Betrieben Sicherheit für die Zukunft zu geben.



