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26. August 2010
Hessisches Ausbildungsförderungsgesetz
Alle Begabungen fördern - Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen
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Kern des Gesetzes sei eine finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien in Höhe von monatlich 50 bzw. 100 Euro ab dem Schuljahr 2011/2012, aus denen Kosten für Schulzwecke beglichen werden können. Dazu zählten neben Fahrtkosten zur Schule auch Lernmittel wie Arbeitshefte und Aufgabensammlungen, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien oder auch Kosten für die häuslichen Vorbereitungen wie Gebühren für einen Internetzugang.
"Zur Berechnung des Anspruchs auf Landesförderung greifen wir auf die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zurück. Das ermöglicht eine reibungslose Abwicklung des HAföG über die bestehenden BAföG-Ämter in den Landkreisen", verdeutlichte Habermann.
Darüber hinaus sehe das Gesetz Personen, die einen Kinderzuschlag nach der Bundeskindergeldgesetz, die Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz oder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, automatisch als bedürftig an. In diesen Fällen verzichte das Gesetz auf eine gesonderte Prüfung der Bedürftigkeit.
"So erreichen wir eine ausgesprochen einfaches Verwaltungsverfahren und eine schnelle Hilfe für diejenigen, die es brauchen. Damit legen wir ein wirksames Instrument zur Sicherung von Chancengleichheit vor. Wir freuen uns auf die parlamentarische Beratung und laden alle Fraktionen im Hessischen Landtag im Interesse der Kinder ein, die Initiative zu unterstützen", so Habermann abschließend.



