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PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 27. August 2010
Hessische Bauordnung
Hessische Bauordnung widerspricht Klimaschutz und ist kommunalfeindlich
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Bisher war mit dieser Regelung sichergestellt, dass Kommunen eigene Satzungen für die Verwendung oder Untersagung bestimmter Brennstoffe erlassen konnten. Unter anderem hatte Marburg auf dieser Rechtsgrundlage die Marburger Solarsatzung erlassen. Einhellige Meinung der kommunalen Vertreter aber auch vieler Verbände in der Anhörung war, dass damit den Kommunen die Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf energetische Neugestaltungen genommen würden. Eine verbindliche Einrichtung von Blockheizkraftwerken werde unmöglich, die Klimaschutzziele könnten nicht mehr umgesetzt werden.
„Kommunen haben die Aufgabe der Daseinsvorsorge. Man muss ihnen auch die Chance geben, dies im Hinblick auf die Realisierung der Klimaschutzziele umzusetzen. Deshalb muss der § 81 (2) bleiben“, sagte Siebel.
Als eindeutig kommunalfeindlich kristallisierte sich die geplante Streichung der Möglichkeit einer kommunalen Stellplatzverordnung heraus. Einerseits werde den Kommunen eine Einnahmequell genommen, aber wichtiger noch ein Mittel der Stadtplanung. „Bei der Stellplatzverordnung geht es nicht nur um Geld sondern auch um Gestaltung und Baukultur“, so der SPD-Abgeordnete.
Siebel kündigte für seine Fraktion ein umfangreiches Änderungsgesetz an, das auch Verbesserungen in den Bereichen Rauchmelder, Verbraucherschutz für private Bauherren und Bau von Werbeanlagen an.



