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PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 09. September 2010
Bibliotheksgesetz
Uwe Frankenberger (SPD): Nett gemeint – keine Wirkung
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Bei dem Gesetzentwurf handele es sich lediglich um eine Ansammlung von Zustandsbeschreibungen der Arbeit, die in den hessischen Bibliotheken geleistet werde. Damit werde man den hessischen Bibliotheken nicht gerecht. „Bibliotheken leisten hervorragende Arbeit, um den Spaß am Lesen zu wecken und Lesekompetenz zu fördern“, erklärte Frankenberger. „Wie zukünftig diese wichtige Arbeit der Bibliotheken und auch deren medienpädagogische Herausforderungen abgesichert werden sollen, darauf gibt der Entwurf keine Antworten“, so Frankenberger.
Die Aufzählung von bereits bestehenden Aktivitäten insbesondere bei den kommunalen Gebietskörperschaften in Paragrafenform ersetze keine vernünftige Absicherung der Bibliotheken. 360 Millionen Euro sollten nach den Plänen der Hessischen Landesregierung den Kommunen entzogen werden. Sollten diese Pläne umgesetzt werden, wird den Kommunen dieses Geld fehlen, um sinnvolle Infrastruktur in den Kommunen, wie z.B. Bibliotheken, zu unterhalten.
„Anstatt wirkungslose Gesetze auf den Weg zu bringen, sollten CDU und FDP dafür sorgen, dass den hessischen Bibliotheken genügend Geld für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt wird“, erklärte der Abgeordnete.



