Volksabstimmung am 22.09.2002 – Drei mal JA

Am 22. September 2002 ist in Hessen auch Volksabstimmung. Drei Verfassungsänderungen stehen zur Abstimmung: Die Aufnahme des Sportes als Staatsziel in die Verfassung, die Verankerung des Konnexitätsprinzips und die Verlängerung der Wahlperiode des hessischen Landtags auf 5 Jahre.

Jede dieser Verfassungsänderungen wird nur dann wirksam, wenn die Mehrheit der Abstimmenden jedem Gesetz zustimmt. Die hessische SPD hat sich dabei vehement und mit Erfolg dafür eingesetzt, dass diese Fragen einzeln abgestimmt werden können. Eine Abstimmung aller drei Punkte im Paket, wie es die schwarz-gelbe Landesregierung durchsetzen wollte, hat die Hessen-SPD als undemokratisch zurückgewiesen.

Die Entscheidung liegt jetzt bei den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen. Die SPD informiert und ruft auf: Drei mal JA zu wichtigen Verfassungsänderungen.

Mehr Argumente hierzu hat die Hessen-SPD in drei Flugblättern verfasst, mit der die Menschen vor Ort informiert werden sollen und um ihre Zustimmung geworben wird. Die Flugblätter sind auch hier im Netz abrufbar.