„Auf der Grundlage unseres Konzepts haben sich inzwischen eine Reihe von SPD-Landesverbänden für die Solidarische Bürgerversi-cherung ausgesprochen, welche das bisherige Krankenversiche-rungssystem ablösen soll. Nach langer Diskussion, in die sich ins-besondere unsere Landesvorsitzende Andrea Ypsilanti eingebracht hat, findet sich das Ziel der Bürgerversicherung jetzt auch im Leit-antrag des Bundesvorstands für den am Montag beginnenden Bundesparteitag in Bochum. Damit ist es der Hessen-SPD gelun-gen, den sozialdemokratischen Anspruch der sozialen Gerechtig-keit mit einem neuen Ansatz zu konkretisieren“, sagte Spies.
Das von Andrea Ypsilanti und den Landtagsabgeordneten Thors-ten Schäfer-Gümbel und Dr. Thomas Spies erarbeitete Konzept ei-ner Solidarischen Bürgerversicherung sieht vor, dass die Kranken-versicherung aus allen Einkommensarten mit dem selben Prozent-satz finanziert wird. „Das würde zu einem Krankenkassenbeitrag von rund 9 Prozent führen und damit sowohl die Lohn- und Ge-haltsempfänger als auch die Unternehmen drastisch entlasten“, sagte Spies.
Voraussetzung für diese dramatische Absenkung des Krankenkassenbeitrags ist der Verzicht auf eine Beitragsbemessungsgrenze. „Wir wollen, dass auch die sehr Wohlhabenden ihren angemessenen Beitrag zum Gesundheitswesen leisten. Sie profitieren ganz besonders vom bisherigen System. Deshalb lehnen wir auch das Modell einer Kopfpauschale, die eine Supermarktkassiererin genauso viel kostet wie einen Vorstandsvorsitzenden, kategorisch ab.“ Spies hielt der CDU vor, mit dem Herzog-Papier und den Vorschlägen zur Steuerpolitik zwei mitein-ander unvereinbare Konzepte vorgelegt zu haben. „Die CDU sagt nicht, woher die von Herzog veranschlagten Milliarden zur Teilfinanzierung des Gesund-heitswesen aus Steuermitteln kommen sollen.“
56 % der Bundesbürger sprechen sich für eine solche Bürgerversicherung ohne Beitragsbemessungsgrenze aus. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage von Infratest Dimap in der 45. Kalenderwoche im Auftrag der Hessen-SPD. Le-diglich 40 % sprachen sich dagegen, also für eine Beitragsbemessungsgrenze oder für Kopfpauschalen aus, berichtete Spies.
Dabei geht die Zustimmung quer durch alle Parteien. Insbesondere SPD- und Grünen-Wähler zeigen eine hohe Zustimmung von 60 bis fast 70 %, aber auch bei Wählern von Union und sogar FDP liegt die Zustimmung zum Konzept der Bürgerversicherung ohne Beitragsbemessungsgrenze immer noch bei 50 %. Auch bei den Nichtwählern genießt das Konzept große Zustimmung von knapp 60 %.
Als unbegründet bezeichnete Spies den gelegentlich erhobenen Vorwurf, eine Solidarische Bürgerversicherung sei nicht verfassungskonform. „Die Solidarische Bürgerversicherung nach hessischem Vorschlag ist mit der Verfassung vereinbar, und zwar auch ohne Beitragsbemessungsgrenze. Dies ist das Ergebnis einer Ex-pertenanhörung, die jetzt vom Wissenschaftsforum der Sozialdemokratie in Hes-sen im hessischen Landtag durchgeführt wurde ist. Danach liegt die Entscheidung für ein solches Modell im Rahmen der Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers“, sagte Spies.
Ein zentrales Argument sei die Tatsache, dass grundsätzlich – wie in anderen europäischen Ländern üblich – ein steuerfinanziertes Gesundheitswesen mit pro-gressivem Tarif denkbar sei. Dann müssten sehr hohe Einkommen nicht den glei-chen, sondern sogar einen ansteigende Prozentsatz leisten.
Schließlich entlaste die Solidarische Bürgerversicherung die öffentlichen Haushal-te. Dies sei das Ergebnis einer modellhaften Berechnung am Beispiel des hessi-schen Landeshaushaltes für 2004. „Wäre die Solidarische Bürgerversicherung bereits eingeführt, so würde das Land Hessen dadurch im Jahre 2004 gegen-über dem Haushaltsplanentwurf ca. 100-130 Millionen Euro einsparen“, so Spies.