Ypsilanti: Historische Substanz bewahren, demokratische Teilhaberechte sichern und erweitern

„Wir wollen die demokratischen Teilhaberechte sichern und erweitern, die Verfassung der geän-derten gesellschaftlichen Realität anpassen und dabei die moralische Substanz der hessischen Verfassung bewahren“, umriss Ypsilanti die Vorstellungen ihrer Partei.

„Wir wollen an den klaren demokratischen, sozialen und rechtsstaatlichen Aussagen der Hessischen Verfassung festhalten, denn sie sind Teil der politischen Identität unseres Landes“, sagte Ypsilanti. Dazu zählten die Vorschriften zum Tarif- und Arbeitsrecht oder zur Bildung. „Die Verpflichtung des Staats, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen, der Anspruch auf eine das gesamte Volk verbindende Sozialversicherung, die Religionsfreiheit der Schulen, die Studiengeldfreiheit, der Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen allein aufgrund von Eignung und sogar das Aussperrungsverbot sind keine überholten Normen, sondern bilden die einzigartige moralische Substanz unserer Verfassung.“

Die Sicherung und der Ausbau der sozialen und gesellschaftlichen Teilhaberechte sind ein Kernbereich der SPD-Eckpunkte zur Ver-fassungsreform. Dazu macht die SPD nach Pauly-Benders Worten folgende konkrete Vorschläge:

• der Gleichheitsgrundsatz soll um die Aspekte „Behinderung“, „Alter“ und „sexuelle Identität“ erweitert werden,
• die Aufnahme einer Regelung zur Gleichstellung von Frauen und Männern mit einem expliziten Differenzierungsgebot zugunsten der Frau,
• eine zeitgemäße Überarbeitung des Familiengrundrechts, das auch auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften umfassen soll,
• die Aufnahme von Kinder- und Jugendrechten,
• die Erweiterung der Informationsfreiheit durch die Regelung eines „Rechts auf Information“,
• die Neuaufnahme eines „Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ sowie
• die Neuaufnahme eines „Rechts auf politische Teilhabe“.

„Die bisherigen Grundrechte sind eine gutes Fundament, welches allerdings der Realität unserer Zeit angepasst werden muss“ ergänzte Ypsilanti. „Das Beispiel Kindererziehung ohne Trauschein oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zeigt es: Die Familie sieht heute anders aus als vor über 50 Jahren“, betonte Ypsilanti.

Auch die Forderung der SPD auf ein Recht auf Bildung, Aus- und Fortbildung und die Verpflichtung des Staates, alle Begabungen zu fördern, sei eine Antwort auf die gesellschaftliche Realität.

„Moderne Demokratie lebt davon, dass ihre Institutionen umfassend grundrechtlich abgesichert sind“, erklärte Ypsilanti. Aus diesem Grund fordert die hessische SPD, den Kommunen eine örtli-che Allzuständigkeit zu gewähren. Hierunter ist das Recht zu verstehen, jede Aufgabe zu übernehmen, sofern sie nicht gesetzlich anderen zugewiesen ist.

Zusätzlich müssten die Informations- und Mitwirkungsrechte des Parlamentes gestärkt werden. „Wir wollen in der Hessischen Verfassung die Rechte der Abgeordneten gegenüber der Regierung stärken. Dazu zählt die Verpflichtung der Landesregierung, Anfragen von Mitgliedern des Landtags unverzüglich und vollständig zu beantworten und in Ausschusssitzungen auf Wunsch die entsprechenden Akten vorzulegen“, sagte Pauly-Bender. Schließlich müssten auch die Mitwirkungsrechte des Landtags bei Europa-, Bundesrats- und länderübergreifenden Angelegenheiten gestärkt werden.

Die SPD tritt auch für die Überarbeitung der Justizgrundrechte ein. Im Detail wird angeregt,
• eine Überarbeitung der Regelung „richterliche Eingriffe und Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung“ und ihre Ergänzung um ein „Recht auf rechtliches Gehör“ sowie die „verfassungs-rechtliche Garantie auf effektiven Rechtsschutz innerhalb einer angemessenen Frist“,
• die Aufnahme eines Folterverbots,
• die Streichung der Todesstrafe,
• die explizite Berücksichtigung des Schuldbezugs der Strafe und die Aufnahme des Resozialisierungsgedankens für den Strafvollzug.