Volksbeteiligung erhalten – Sozialstaatsgebot nicht zur Disposition stellen

Angesichts der bevorstehenden Landtagsdebatte zur Enquetekommission und mit Blick auf die Reaktionen auf das Sondervotum der SPD Fraktion sagten Ypsilanti und die Obfrau in der Verfassungsequete, Pauly-Bender: „Die SPD ist die einzige Fraktion, die dem Anspruch wirklich gerecht wird, die soziale und demokratische Substanz der Verfassung zu erhalten.“

Die hessische SPD stehe weiterhin als konstruktiver Partner für eine sinnvolle Modernisierung der Hessischen Landesverfassung zur Verfügung. „Die anderen Fraktionen haben sich aber auf Positionen verständigt, welche die Substanz der Verfassung angreifen. Wir fordern deshalb CDU, FDP und Grüne auf, ihre Festlegungen nochmals zu überdenken. Wir haben zu Recht immer davor gewarnt, dass die Enquetekommission ein abschließendes Votum trifft, bevor die Bürgerinnen und Bürger an der Diskussion beteiligt werden.“

Das Sondervotum der SPD wende sich insbesondere gegen den Versuch der Mehrheitsgruppierung, die Sozialverfassung zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Gewerkschaften umzugestalten. „Die beabsichtigten Änderungen säen im Arbeitnehmerlager Verunsicherung und Misstrauen – und dies ohne triftigen oder gar dringenden Grund, sondern einer neoliberalen Einstellung folgend“, so die Abgeordneten. „Die Absicht, die Gleichrangigkeit von Tarifrecht und Betriebsvereinbarung in der Verfassung zu verankern, und die Überordnung der Freiheit des wirtschaftlichen Handels über dessen soziale Verpflichtung folgen der Absicht insbesondere von CDU und FDP, den Boden für die Beschneidung von Arbeitnehmerrechten zu bereiten.“

Ebenso wenig werde die hessische SPD ihre Hand dafür reichen, den Charakter der Landesverfassung als Volksverfassung aufzuweichen. „Wir lassen nicht zu, dass aus der Volksverfassung eine Politikerverfassung wird. Die SPD wird an der vorbehaltslosen Notwendigkeit des Volksentscheids bei Verfassungsänderungen festhalten. Die von der Mehrheitsgruppierung beabsichtigte faktische Beseitigung des Volksentscheids durch eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit ist als Abbau demokratischer Beteiligungsrechte nicht akzeptabel“, so Ypsilanti und Pauly-Bender. Dass in der Begründung der Versuch gemacht werde, von diesem Grundsachverhalt unter Verweis auf angebliche verfahrensrechtliche Besserstellungen abzulenken, spreche für sich und gegen die Initiatoren.

„Wenn der Obmann der CDU bedauert, dass vernünftige und richtige Ziele wie die Abschaffung der Todesstrafe oder die Aufnahme des Tierschutzes und der Kultur durch den Dissens gefährdet sind, teilt die hessische SPD dieses Bedauern. Aber die CDU trägt nicht dazu bei, diesen Dissens aufzulösen, sondern hat Änderungen von vorneherein als ausgeschlossen erklärt. Sich im Ringen um die richtige Lösung Blockade vorzuwerfen, ist nicht hilfreich. Der Vorwurf fällt auf die Urheber zurück.“

Das bislang praktizierte Verfahren der Enquetekommission sei von der SPD von Anfang an in allen Sitzungen kritisiert worden. „Die Mehrheitsgruppierung hat die öffentliche Diskussion und die Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen am Prozess der Verfassungsreform gescheut“, bemängelten Ypsilanti und Pauly-Bender. Nachdem kürzlich eine Reihe von nachträglichen Anhörungen „bewilligt“ worden sei, sah es vorübergehend so aus, als gebe es wenigstens in diesem Punkt gewisse Verbesserungen. „Nunmehr kehrt die Mehrheitsgruppierung zu ihrer Politik des zementierten Pakets und der Ultimaten zurück. Niemand kann erkennen, welche Funktion die nachgeschobenen Anhörungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen angesichts dieser Alles-oder-Nichts-Politik überhaupt noch haben sollten. Wir erwarten von den anderen Fraktionen Offenheit und Diskussionsbereitschaft.“