Wie könnte dies aussehen? Im Betriebsverfassungsgesetz müssten die Widerspruchsgründe für Betriebsräte bei Kündigungen erweitert werden. Die Verantwortung für das Wohl und die Zukunft des Unternehmens läge so weiterhin in der Hand der betrieblichen Partner. Personalabbau zur reinen Renditesteigerung wäre aber nicht mehr möglich. Zusammen mit Gewerkschaften sei diese Idee entwickelt worden, da in der Vergangenheit immer mehr Großunternehmen sich ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung und der für den Arbeitsmarkt entzogen hätten. Selbst freiwillige Verabredungen und Tarifverträge über Beschäftigungssicherung und den verbindlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen würden vielfach unterlaufen. Arbeitnehmer hätten dabei das Nachsehen.
Wir müssen dringend im Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit vorankommen, so Ypsilanti. Dazu liegt nun ein Vorschlag der Gewerkschaften auf dem Tisch.