Der Landesvorstand der SPD Hessen hat sich am Mittwoch (7. Juni) für die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland ausgesprochen. Ziel sei es, die ungebremste Ausweitung des Niedriglohnsektors zu verhindern und abhängig Beschäftigte vor Lohndumping zu schützen.
Die Sozialdemokraten schlagen dazu ein gestuftes Verfahren vor:
1. Vorrang hätten Tarifverträge.
2. Vor allem für unorganisierte Branchen sollte das Arbeitnehmerentsendegesetz angewendet werden.
3. Im Zweifel müsse die unterste Entgeltgruppe einer Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden.
4. Um wirklich alle Arbeitnehmer zu erfassen brauche man ferner einen gesetzlichen Mindestlohn, der nicht unterschritten werden dürfe.
Missbrauch und Mitnahmeeffekte befürchte die SPD Hessen, sollten Kombilöhne flächendeckend ausgeweitet werden. Unbezahlbar und ökonomisch unsinnig sei dieser Weg.
Wir dokumentieren den Beschluss des SPD-Landesvorstandes im Wortlaut:
Mindestlöhne
Der Landesvorstand bekräftigt seinen Beschluss zur Einführung eines Mindestlohns vom 8.Oktober 2004.
Die ungebremste Ausweitung des Niedriglohnsektors ist nicht zu akzeptieren. Hungerlöhne sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde und stellen die Gefahr dar, Schritt für Schritt die Arbeitsbedingungen von abhängig Beschäftigten zu verschlechtern.
Wer wie Bundeskanzlerin Merkel fordert, dass Erwerbstätige mehr als Hartz-IV-Empfänger verdienen müssen und dies mit der Absicht tut, Forderungen nach Einschränkungen von Leistungen ALG II zu unterstützen, verkehrt die Realitäten. Nicht die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger mit einem Regelsatz von 345 Euro sind zu hoch, sondern viele Menschen erhalten in Deutschland Löhne unterhalb des Existenzminimums.
Der SPD-Landesvorstand lehnt eine Senkung des Regelsatzes von ALG II ab. Er fordert die Einführung von Mindestlöhnen.
Vorrangig sollen Tarifverträge die Beschäftigten vor Lohndumping sichern.
Viele Arbeitgeber gehören in bestimmten Branchen aber nicht dem Arbeitgeberverband an. Deshalb ist es notwendig entsprechend des Arbeitnehmer-Entsendegestzes tariflich vereinbarte Mindestlöhne durch eine Rechtsverordnung zwingend für alle in Deutschland arbeitenden Firmen verbindlich zu machen.
Für den Fall, dass die Tarifparteien sich nicht auf branchenbezogene Mindestlöhne einigen können, muss das Tarifentgelt der untersten Entgeltgruppe allgemeinverbindlich erklärt werden können. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung sind zu erleichtern.
Auch dies wird vielfach nicht ausreichen, um alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erfassen. Deshalb ist ein gesetzlicher Mindestlohn, der nicht unterschritten werden darf, einzuführen.
Die Ausweitung von Kombilöhnen zu flächendeckenden Lohnsubventionierung ist unbezahlbar und ökonomisch unsinnig. Sie würde zu Missbrauch und Mitnahmeeffekten geradezu einladen.