Ist Hessen eine Bananen-Republik?

„Der hessische Innenminister Volker Bouffier will aus parteipolitischem Kalkül heraus einen klaren Rechtsbruch sanktionieren.“ Mit diesen Worten reagiert der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Hessen (SGK) Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises Burkhard Albers auf eine über die Presse veröffentliche Ankündigung, dass das hessischen Innenministerium beabsichtigt, die gemeinsame Rechnungsprüfung für die Gemeinden Aarbergen und Hohenstein sowie die Stadt Taunusstein im Rahmen der Experimentierklausel nun doch zu genehmigen. „Es ist schon absonderlich, was im Innenministerium vorgeht, da weiß die eine Hand wohl nicht, was die andere gerade tut“, empört sich der Landrat.

In der vergangenen Woche erhielt Burkhard Albers einen Erlass von der zuständigen Fachbehörde im Innenministerium übersandt, in dem die Verwaltungsbürokratie deutlich machte, dass die beantragte, gemeinsame Rechnungsprüfung der drei Kommunen sich nicht mit der Gesetzeslage deckt und eine Ausnahmegenehmigung nicht sinnvoll ist. Nun will der Innenminister diesen Erlass wohl wieder einkassieren. „Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass in diesem Fall eine parteipolitische motivierte Einflussnahme vorliegt“, so der SGK-Landesvorsitzende: „Es stellt sich die Frage, ob wir in Hessen mittlerweile in einer Bananen-Republik leben, in der man sich bei passenden politischen Kontakten genehme Erlasse bestellen kann.“ Der CDU-Landtagsabgeordnete Beuth und der Bürgermeister von Taunusstein, Hofnagel, hätten wohl massiv auf ihren CDU-Parteifreund Bouffier in dieser Angelegenheit eingewirkt.

„Wenn wir uns in Hessen nicht mehr darauf verlassen können, dass Entscheidungen in den Ministerien nach sachlichen Kriterien und auf der Basis von Gesetz und Recht, sondern nur noch auf Grund von Parteibüchern gefällt werden, dann nimmt die Demokratie und die Politik Schaden“, so Albers. Der Innenminister sollte sich genau überlegen, welche Konsequenzen sein Handeln hat. „Wenn sich der Eindruck von der Bananen-Republik Hessen verstärkt, wird in unserer Gesellschaft die Politikverdrossenheit weiter zunehmen.“

Vom Innenministerium erwartet SGK-Landesvorsitzender Burkhard Albers deshalb, dass dies sich im Interesse einer qualifizierten Zusammenarbeit mit der kommunalen Familie zumindest in Rechtsfragen allein vom Recht und nicht der parteipolitischen Ausrichtung der Gesprächspartner leiten lässt. Sollte sich die veröffentlichte Absichtskundgebung bewahrheiten, erwartet Albers eine erhebliche Belastung des vertrauensvollen Verhältnisses zwischen den Städten, Gemeinden und Landkreisen in Hessen auf der einen und dem Innenministerium auf der anderen Seite. SGK-Landesvorsitzender Albers kündigt bereits jetzt an, in diesem Fall das Präsidium des Hessischen Landkreistages mit der Thematik zu befassen.

Ebenso absonderlich empfindet der Landrat die Äußerungen des örtlichen Landtagsabgeordneten Beuth, der zugleich im Rheingau-Taunus-Kreis Kreistagsvorsitzender ist und somit auch dem Wohl des Kreises verpflichtet ist. „Als Landrat habe ich einen Amtseid abgelegt und bin deshalb verpflichtet, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen zu wahren und zu achten, weshalb ich mich nicht über die Gesetze hinwegsetzen kann“, erläutert Albers. In der Stellungnahme zu dem Antrag für die gemeinsame Rechnungsprüfung wurde auf diese geltende Rechtslage hingewiesen. „Mehr oder weniger haben wir nicht gemacht“, so der Landrat und weiter: „Wenn dies hinterlistig sein soll, dann vertritt Herr Beuth wohl eine andere Rechtsauffassung und will anscheinend die Gesetze nach gut dünken und parteipolitisch motiviert auslegen.“ Für Landrat Albers steht jedenfalls fest, dass er die Gesetze auch weiterhin achten wird.