Die von der RWE beantragte Übertragung von Restlaufzeiten vom Reaktor Mühlheim-Kärlich auf Biblis A bezeichnete Ypsilanti als schlicht rechtswidrig. Es ist absurd, dass die Hessische Landesregierung einem solchen Antrag auch noch Applaus zollt, sagte Ypsilanti weiter.
Neben der Rechtsfrage ist es auch völlig unsinnig, Strommengen auf das älteste Atomkraftwerk mit schlechtestem Sicherheitsstandard übertragen zu wollen. Biblis A ist das unsicherste, älteste, anfälligste und am wenigsten gegen Flugzeugabstürze gesicherte Atomkraftwerk in Deutschland. Es über die im Atomkompromiss vereinbarte Zeiten hinaus laufen zu lassen, wäre verantwortungslos.
Ypsilanti wies darauf hin, dass die Landesregierung selbst die Rechtswidrigkeit des Antrags bereits früher festgestellt habe. In der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage betreffend Störungen im Atomkraftwerk Biblis (Drs 16/4580) hatte sie wörtlich ausgeführt: Eine Übertragung von Strommengen aus dem stillgelegten KKW Mülheim-Kärlich ist für Biblis A nicht erlaubt. Eine Übertragung von maximal 20 v.H. = 21,45 TWh auf Biblis B wäre möglich".
Genau dies entspreche der Gesetzeslage: Anlage 3 des Atomgesetzes verbiete eine Übertragung von Laufzeiten von Mülheim-Kärlich auf Biblis A. Dass RWE dennoch einen Antrag auf Übertragung stellt, macht deutlich, dass es sich um eine gezielte politische Provokation handelt, die von Roland Kochs CDU auch noch bejubelt wird.
Für Ypsilanti hat sich RWE damit aus dem Kreis solider Vertragspartner entfernt. Schließlich habe RWE am 14.Juni 2000 den Atomkompromiss unterschrieben, wonach Biblis A ab dem 1.1.2000 bis zur Stilllegung maximal 62 TWh produzieren dürfe. Diese Vereinbarung habe dann auch Eingang ins Atomgesetz gefunden.
Ypsilanti unterstützte die Haltung von Bundesumweltminister Gabriel, den Antrag nicht zu genehmigen. Einen Ausstieg aus dem Ausstieg wird es für die SPD nicht geben. Aber der Einstieg in erneuerbare Energien, in Energiesparen und eine bessere, effizientere Nutzung von Energie wird fortgesetzt."