Udo Bullmann: „Spiel, Satz und Sieg bei der Dienstleistungsrichtlinie“

Die Sozialdemokraten hatte bereits in der ersten Lesung entscheidende Verbesserungen erzielt: "Der ursprüngliche Kommissionsentwurf der Dienstleistungsrichtlinie war nicht akzeptabel. Deshalb haben wir das Herkunftslandprinzip abgeschafft und den Anwendungsbereich der Richtlinie eingeschränkt", betont Bullmann.

"In zweiter Lesung ging es dann in der Hauptsache um die noch fehlenden Klarstellungen in Schlüsselbereichen wie dem Arbeitsrecht und den sozialen Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang ist es ein großer Erfolg, dass wir die EU-Kommission dazu bewegen konnten, eine Erklärung abzugeben, die für die nötige Rechtssicherheit sorgt", freut sich der Wirtschaftsexperte.

"So wird das Sozial- und Arbeitsrecht in den Mitgliedstaaten – einschließlich nationaler Tarifvereinbarungen und Praktiken – nicht berührt. Andererseits können sich Dienstleister in der gesamten Europäischen Union entfalten", so Bullmann. Also Anlaufstellen für die Dienstleister werden in den Mitgliedstaaten spezielle Kontaktstellen eingerichtet. Gleichzeitig dürfen Dienstleister aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht durch nationale protektionistische Maßnahmen diskriminiert werden.

"Bei der Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie hat das Europäische seine Stärke unter Beweis gestellt und sich als Garant für die Interessen und Rechte der Bürgerinnen und Bürger erwiesen", hebt Bullmann abschließend hervor.