Udo Bullmann: „EU-Kommission verweigert Garantie für hessische Sparkassennovelle“

"Schon die im August von Wirtschaftsminister Rhiel publizierte Stellungnahme der Kommission zum hessischen Sparkassengesetz enthielt den Hinweis, dass bei einer teilweisen oder vollständigen Privatisierung einzelner Institute die Grundfreiheiten des EG-Vertrages Anwendung finden müssten", erklärt Bullmann. Auf Nachfrage bei Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy erhielt Bullmann jetzt die Antwort, dass eine Zusicherung über die Konformität des hessischen Gesetzentwurfes mit EU-Recht nicht gegeben werden könne. Weder sei die Kommission dazu befugt, Gemeinschaftsrecht in bindender Weise auszulegen, so der Kommissar, noch könne sie auf ihr Recht verzichten, "zukünftige Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn sie später den Schluss zieht, dass der EG-Vertrag verletzt wurde".

"Wer hieraus einen Blanko-Scheck für die Gesetzesvorlage der hessischen Landesregierung macht, verkennt die Tatsachen", schlussfolgert Bullmann. "Der hessische Sparkassensektor wird aufgebrochen, ohne dass die hessische Landesregierung die hieraus erwachsenden Konsequenzen offen legt. Klagen aus dem privaten Sektor können nicht ausgeschlossen werden und die Kommission selbst behält sich ausdrücklich vor, die Situation bezüglich möglicher Vertragsverletzungen zu einem späteren Zeitpunkt neu zu bewerten."

Im grundsätzlichen Sparkassenstreit mit der Bundesregierung sieht Bullmann auch weiterhin eine klare Kompetenzüberschreitung auf Seiten der EU-Kommission. "Die Berliner Lösung ist auf Grund der Beihilfeauflagen ein Sonderfall und kann nicht auf andere Teile der Republik übertragen werden", unterstreicht der Wirtschaftsexperte abschließend.