Die Wirtschaftsbranche Postdienstleistungen benötige auf jeden Fall eine verbindliche Mindestlohnregelung, weil der überwiegende Teil der dort Beschäftigten im Niedriglohnbereich arbeite und die Konkurrenz zwischen den Unternehmen zu allererst über die Lohnkosten ausgetragen werde. Die Deutsche Post AG sei ein wettbewerbsfähiges Unternehmen, benötige aber weiterhin den Schutz vor in- und ausländischen Konkurrenten bei der Beförderung von Briefen unter 50 Gramm. Nach Vorstellungen von Ypsilanti sollte der Mindestlohn zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelt und dann für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Die Marktöffnung für Postdienstleistungen dürfe insbesondere in ländlichen Gebieten für die Bürger keine Einschränkungen bedeuten. Der bisherige Standard mit Briefkästen, Postfilialen und -agenturen sowie den verbindlichen Zustellzeiträumen dürfe nicht unterschritten werden. Gerade für ältere Mitbürger und Familien sei die Post im Dorf eine wichtige öffentliche Dienstleistung der Markt regelt eben nicht alles. Es kann nicht angehen, dass man den Brief an Freunde oder Enkelkinder nur noch in der nächst größeren Stadt aufgeben kann, sagte Ypsilanti.