Roland Kochs Zeit läuft ab – 30 Wochen bis zur Landtagswahl

Die SPD will

  • dass die öffentliche Hand Aufträge nur an Unternehmen vergibt, die tariflich vereinbarte Löhne zahlen,
  • ein Tariftreuegesetz, das auch für Subunternehmen gilt, damit Umgehung vermieden wird,
  • die Anwendung des Gesetzes auf Bauaufträge, den öffentlichen Personenverkehr, Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen (Bewachung), Abfallwirtschaft, Fort und Weiterbildung sowie entsprechende Werk- und Dienstverträge,
  • als Schwellenwert einen geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro,
  • bei gleichwertigen Angeboten den Zuschlag den Unternehmen geben, die Ausbildungsplätze bereitstellen bzw. an der beruflichen Erstausbildung beteiligen,
  • dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich und die Familie von ihrem Verdienst unterhalten können.

    Am 11. Juli 2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Tariftreueregelungen mit dem Grundgesetz und dem Bundesrecht vereinbar sind. Zur
    Erinnerung: Die CDU in Hessen hat gemeinsam mit der FDP im Jahr 2001 einen SPDGesetzentwurf für ein Vergabegesetz abgelehnt. Im Mai 2002 hat die Landesregierung von Roland Koch eine Gesetzesinitiative der damaligen rot-grünen Bundesregierung für ein bundesweites Vergabe- und Tariftreuegesetz im Bundesrat zu Fall gebracht. Wer den ruinösen Wettbewerb zu Lasten heimischer Unternehmen im öffentlichen Sektor beenden will, muss am 27. Januar 2008 SPD wählen.