Anlässlich eines aktuellen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt, über den in den Medien berichtet worden ist, stellte der designierte SPD-Innenminister Jürgen Walter fest, dass die Sicherheits- und Justizbehörden in begründeten Fällen alles unternehmen müssten, damit Ausländer, die hier zu Hass und Gewalt aufrufen, so schnell wie möglich in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren abgeschoben werden. Es könne nicht sein, so Walter, dass jemand, der sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und unsere Demokratie wendet oder zu Krieg gegen andere Länder und Völker aufruft, noch über Monate oder gar Jahre hier bei uns bleibe. "Hassprediger gefährden den inneren Frieden in Deutschland und beschädigen das Ansehen ihrer hier lebenden Landsleute und der Mitglieder ihrer Religionsgemeinschaft."
Walter und Faeser forderten daher den Hessischen Innenminister nachdrücklich auf, alle zur Verfügung stehenden Informationen über die Tätigkeit eines Hasspredigers den jeweils zuständigen Ausländerbehörden zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zutragen, dass im Falle einer gerichtlichen Überprüfung die für die Bestätigung der Ausweisungsverfügung erforderlichen Beweise vorliegen. Dies scheine der Hessische Innenminister im aktuellen Fall eines mutmaßlichen Offenbacher Hasspredigers bislang versäumt zu haben. Während die Ausländerbehörde der Stadt Offenbach im Jahr 2005 bereits die Ausweisung angeordnet habe und das gerichtliche Überprüfungsverfahren seit Anfang 2006 anhängig sei, sei es dem Innenminister und seinen Verfassungsschützern bislang offenbar noch immer nicht gelungen, in über zwei Jahren ausreichende Beweise und Belege für eine gerichtsfeste Ausweisung vorzulegen. Walter: "Ein solches Vorgehen des Hessischen Innenministers ist unzumutbar. Wenn es Belege und Beweise dafür gibt, dass es sich um einen Hassprediger handelt, dann müssen die Informationen des Verfassungsschutzes auf den Tisch, damit der Betroffene umgehend abgeschoben werden kann."
Die offenbar vom Hessischen Innenministerium und dem Verfassungsschutz verursachte seit insgesamt über zwei Jahren andauernde Hängepartei sei "unerträglich", so Walter. Sie werde einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren nicht gerecht und gefährde unter Umständen die Sicherheit der hessischen Bevölkerung, sagte Faeser.