Dr. Hermann Scheer (SPD-ZUKUNFTSTEAM Wirtschaft und Umwelt): „Der organisierte Versuch der hessischen CDU, die Kreistage in ihre Anti-Windkraft-Kampagne einzuspannen, ist sachlich grotesk und formal würdelos“

Die Kernsätze des Musterantrags, den wir zur Information beifügen, sind:

  • Die Kreistage sollen feststellen, dass „geeignete Standorte für neue Windkraftanlagen in ihrem jeweiligen Kreisgebiet nicht vorhanden sind“.
  • Die Kreistage sollen alle rechtlichen Spielräume ausschöpfen, um die Errichtung weiterer Windkraftanlagen zu verhindern.

    Bemerkenswert ist, dass diese Anti-Windkraft-Kampagne der Hessen-CDU völlig unvereinbar mit Konzepten selbst von CDU-Landräten in Hessen ist. So hat der vor wenigen Wochen wieder gewählte Landrat Robert Fischbach (CDU) ein Wahlprogramm für seinen Landkreis Marburg-Biedenkopf vorgelegt, demzufolge dieser bis 2040 „unabhängig von fossilen und atomaren Energien werden soll“. Dies ist nur mit Windkraft realisierbar. Folgerichtig erklärte Herr Fischbach: „Erdwärme, Wasserkraft und Windkraft werden in noch zu geringem Umfang genutzt. Davon werden Menschen und Natur profitieren“.

    Was Landrat Fischbach vertritt, entspricht in vollem Umfang dem Programm der hessischen SPD. Dass sich die regionalen und kommunalen Parlamente nicht in die Windkraft-Verweigerung der hessischen CDU-Führung einspannen lassen, zeigt das Beispiel der Regionalversammlung Nordhessen. Im Gegensatz zu immer wiederholten Behauptungen der CDU, die nordhessische SPD sei gegen die Windkraft, wurde in der nordhessischen Regionalversammlung mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der Freien Wähler – beschlossen, die auf weitgehenden Ausschluss von Windkraftanlagen zielende Vorlage des Regierungspräsidiums abzulehnen. SPD, Grüne und Freie Wähler bestehen darauf, dass die Kommunen sich in eigener freier Entscheidung für Windkraftprojekte entscheiden können – so wie es das hessische SPD-Programm vorsieht.“

    ____________________________

    Anlage:

    Dokumentation des Musterantrags aus dem „Hessen-Brief“ der hessischen CDU

    Quelle: Hessenbrief (Kommunalorgan der hessischen CDU)

    ____________________________

    Musterantrag

    Keine Windmonster im Wahlkreis

    Der Kreistag wolle beschließen:

    1. Der Kreistag bekennt sich grundsätzlich zum Ausbau regenerativer Energieträger, um eine nachhaltig klimaschützende Energieversorgung der Bevölkerung zu entwickeln.

    2. Der Kreistag begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, welches dem Schutz der Bevölkerung vor den Lärmwirkungen von Windkraftanlagen eine höhere Bedeutung zukommen lässt.

    3. Der Kreistag stellt fest, dass die Errichtung von Windkraftanlagen nur dort sinnvoll ist, wo hinreichend windgünstige Standorte zur Verfügung stehen und andere schutzwürdige Interessen wie z.B. der Landschaftsschutz, der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Schattenschlag oder der Schutz von Vögeln und frei lebenden Tieren nicht maßgeblich betroffen sind.

    4. Der Kreistag stellt fest, dass unter diesen Voraussetzungen geeignete Standorte für (neue) Windkraftanlagen auf dem Gebiet des XXX-Kreises nicht vorhanden sind.

    5. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass bis heute nach wie vor kein schlüssiges Konzept vorliegt, wie die erforderliche Stromspeicherung und –regelung regional umsetzbar wäre.

    6. Der Kreistag lehnt daher die Errichtung neuer Windkraftanlagen im XXX-Kreis ab und fordert den Kreisausschuss auf, bei der Prüfung von Anträgen, die den Bau von Windkraftanlagen zum Gegenstand haben, alle rechtlichen Spielräume auszuschöpfen, um die Errichtung weiterer Windkraftanlagen zu verhindern.

    Begründung:

    Das Landesenergiekonzept der SPD Hessen sieht vor, das Kernkraftwerk in Biblis, welches 60 % der hessischen Stromproduktion stellt, bis zum Jahr 2012 vollständig durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Dies wird auch Auswirkungen auf den XXX-Kreis haben. Unter anderem plant die SPD, in Hessen 600 Windkraftanlagen mit einer Leistung von jeweils 4,5 Megawatt zu errichten. Anlagen in derartiger Größenordnung sind bislang nur im Küstenbereich bekannt. Neben 281 Anlagen, die laut SPD an Bundesfernstraßen und ICE-Trassen errichtet werden sollen, sind dort für den XXX-Kreis weitere 15 Anlagen vorgesehen. Eine solche Anlage ist nahezu 160 m hoch und besitzt einen Rotordurchmesser von 112 m. Es liegt auf der Hand, dass solche Anlagen das Landschaftsbild im XXX-Kreis stark negativ beeinflussen würden. Durch die schnell drehenden Rotorblätter würde weiter von solchen Windkraftanlagen eine erhebliche Lärmbelästigung sowie Beeinträchtigung z.B. durch den Schattenschlag für die Bevölkerung umliegender Ortschaften, aber auch die Tier- und Pflanzenwelt um die Anlagen herum ausgehen. Die von Windkraftanlagen ausgehende Lärmwirkung auf die Wohnbevölkerung wurde durch ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im August 2007 bestätigt.

    Infolge der starken Witterungsabhängigkeit liefert die Windkraft nur eine unstetige Stromerzeugung. Da der Strom aber rund um die Uhr zur Verfügung stehen muss und sich der Stromverbrauch nicht danach richtet, ob gerade Wind weht oder nicht, muss eine geeignete Stromspeicherung und –regelung vorgehalten werden. Nach Vorstellung der SPD soll dies durch Pumpspeicherkraftwerke geschehen. Diese müssten neu errichtet werden, da die am Edersee vorhandenen schon jetzt ausgelastet sind. Hierzu müssten in jedem Landkreis große Speicherseen angelegt werden und entsprechende Höhenunterschiede zum Antrieb der Turbinen vorhanden sein. Im XXX-Kreis scheitert dies schon allein an den topografischen Voraussetzungen. Daher wird die (weitere) Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gebiet des XXX-Kreises abgelehnt.

    Der Fraktionsvorsitzende

    ____________________________