Jürgen Walter (SPD-ZUKUNFTSTEAM Innere Sicherheit): Löhne und Gehälter mit den Gewerkschaften frei aushandeln

Die gestrige Landtagsanhörung zum Versuch der CDU, in Hessen Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Angestellten und Arbeiter nicht auf dem üblichen und bewährten Verhandlungsweg mit den Gewerkschaften, sondern durch Gesetz zu regeln, habe den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion als eindeutig verfassungswidrig gebrandmarkt, so Walter. Nicht nur die Vertreter der Gewerkschaften, sondern auch namhafte Arbeits- und Verfassungsrechtler sahen den Gesetzentwurf der Landesregierung als eine Verletzung der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie und daher als verfassungswidrig an.

Erschwerend komme hinzu, dass die im Gesetz der CDU vorgesehenen Regelungen die Tarifbeschäftigten des Landes nicht nur schlechter stellten als in den anderen 14 Bundesländern, die der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) angehörten, sondern dass eine zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber ausgehandelte Einkommensregelung den Arbeitnehmern mehr Rechtssicherheit biete. Gerade die von der CDU-Landesregierung in den letzten Jahren permanent durch Gesetzesänderungen betriebenen Verschlechterungen der Arbeits- und Einkommensverhältnisse bei den Beamten habe deutlich gezeigt, wie schnell sich Gesetze zu Lasten der Betroffen wieder ändern ließen. Ein Tarifvertrag biete hier mehr Schutz als eine freiwillige Arbeitgeberleistung. Langfristige Sicherheit und Schutz für die Beschäftigten wolle die CDU mit dem Segen von Koch und Bouffier offenbar bewusst ausschließen, so Walter.
Walter kündigte für die Zeit nach dem 27. Januar 2008 und der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die SPD an, in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder zurückzukehren und mit den Gewerkschaften für einen Tarifvertrag in Hessen zu sorgen, der die Beschäftigten des Landes wirklich an der Einkommensentwicklung im Bereich der Bundesländern teilhaben lasse.