1. Das eine Element der Monopolisierung der Stromangebote ist die Monostruktur der Großkraftwerke selbst, unabhängig von der Eigentümerschaft.
Mehr Markt auf der Anbieterseite ist allein durch eine Dezentralisierung der Stromproduktion herstellbar also durch eine vielfältige Vermehrung der Zahl der Stromproduzenten, mit anderen Worten eine Dezentralisierung der Stromproduktion. Der beste Weg dazu ist die Stromproduktion in dezentraler Kraft-Wärme-Kopplung, der zügige Ausbau erneuerbarer Energien und die Ausweitung der Ökostromangebote. So hat die HEAG in Darmstadt bereits jetzt 350.000 Ökostromkunden.
2. Das zweite Element der Monopolbildung ist die gleichzeitige Eigentümerschaft von Großkraftwerken und Übertragungsnetzen. Damit haben die Stromkonzerne die Möglichkeit, das Entstehen konkurrierender dezentraler Produzenten zu behindern, indem sie die für diese erforderlichen Netzanschlüsse verzögern oder verweigern. Auf diesem Wege wollen sie die Existenz der Großkraftwerke, an denen sie ihre Netze ausgerichtet haben, betonieren. Zwar kann die neugeschaffene Bundesnetzagentur mittlerweile die Nutzungsgebühren für das Übertragungsnetz auf ihre Angemessenheit kontrollieren, hat aber keine Handhabe gegen die Praxis der Netzauslegung.
Das einzige Mittel zur Überwindung dieses Missstands ist die eigentumsrechtliche Entflechtung von Stromproduktion und Übertragungsnetz. Das Netz muss neutral sein gegenüber allen Produzenten und darf keinen New Comer diskriminieren. Dies hat mittlerweile auch die EU-Kommission erkannt, die diese eigentumsrechtliche Entflechtung fordert.
Dieser EU-Vorschlag wird bisher blockiert von der französischen und der deutschen Regierung. Eine solche Entflechtung hätte schon am Beginn der Liberalisierung des Strommarkts stehen müssen, die im April 1998 noch von der CDU/CSU-FDP-Bundesregierung eingeleitet wurde. Vom EU-Recht her, wäre das von Anfang an möglich gewesen. Eine zu große Rücksichtnahme auf die Stromkonzerne wurde auch in den Zeiten der rot/grünen-Koalition praktiziert. Die doppelte Eigentümerschaft von Großkraftwerken unterminiert das Ziel eines Strommarkts. Unverständlich ist, warum Rhiel gegen diese Entflechtung ist, obwohl er im Bereich des Bahnverkehrs für die Eigentümertrennung von Bahnbetrieb und Schienenbetrieb eintritt und diese dort wesentlich schwieriger realisierbar ist als in der Stromwirtschaft.
Eine SPD-geführte Landesregierung in Hessen wird diesen dem Bundesrat vorgelegten Rhiel-Vorschlag zurückziehen. Anstelle dessen wird sie die Initiative für eine eigentumsrechtliche Entflechtung von Kraftwerksbetrieb und Besitz des Übertragsnetzes ergreifen. Die Übertragungsnetze sollen dabei von einer neu zu schaffenden öffentlichen Netzbetriebsgesellschaft gegen eine angemessene Entschädigung übernommen werden. Im Aufsichtsrat dieser Netzbetriebsgesellschaft müssen sowohl Vertreter des Bundes wie von den Ländern sitzen und sollen neben Arbeitnehmervertretern auch Vertreter von Industrie, Handwerk Umwelt und Verbraucherverbänden sitzen.
Stromnetze sind natürliche Monopole. Sie gehören ebenso wenig in private Hand wie Straßen. Dies dient der Gleichheit aller Wirtschaftsteilnehmer von Produzenten bis zu Konsumenten. Es ist also ein marktwirtschaftliches Prinzip. Für eine öffentliche Netzbetriebsgesellschaft gibt es gute Vorbilder in der europäischen Union: Schweden, Dänemark und die Niederlande.