Nancy Faeser und Jürgen Walter (beide SPD) kritisieren Erlass über Verbot von Weihnachtsbesuchen bei Polizei und Justizbehörden

Auch wenn es in der Vergangenheit üblich gewesen sei, rund sechs Wochen vor dem Termin einer Landtagswahl keine Behördenbesuche mehr durchzuführen, so lasse die CDU-geführte Landesregierung mit ihrem Verbot in diesem Jahr offenbar jegliches Fingerspitzengefühl vermissen, so Walter. Im Gegensatz zu den letzten Landtagswahlen falle diese Frist nämlich ausgerechnet in die Weihnachtszeit, die von der Landesregierung, den Mitgliedern des Parlaments und den politisch Verantwortlichen der kommunalen Ebene in der Vergangenheit stets genutzt worden sei, sich bei den Bediensteten für deren besonders Engagement im zurückliegenden Jahr zu bedanken.

Augenfällig bei dem Verbotserlass sei nun vor allem, so Nancy Faeser, dass sich ausgerechnet die Landsregierung ausdrücklich das Recht vorbehalte, Weihnachtsbesuche und Gespräche mit den Personalvertretern und den Bediensteten vor Ort durchzuführen, um für sich und ihre Politik Werbung zu machen. Nach Ansicht von Faeser und Walter müsse die Not der Landesregierung und die Angst vor dem Unmut der eigenen Bediensteten mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl groß sein, wenn sie die besondere Konstellation von Vorwahlkampf und Weihnachtszeit dazu nutzen müsse, sich durch ein Besuchsverbot für politische Mitbewerber einen politischen Vorteil zu verschaffen.

Faeser bedauerte sehr, dass es nun für sie und ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag nicht möglich sein werde, insbesondere den Landesbediensteten, die an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel ihren Dienst versehen müssten, direkt Dank sagen zu können. Aus diesem Grund habe sie gestern die Gelegenheit genutzt, an der Pforte der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden Kalender und selbstgebackene Plätzchen für die Bediensteten zu übergeben (BILD berichtet heute darüber).

Im Übrigen, betonten Faeser und Walter, werde man aufgrund des Verhaltens der Landesregierung sehr genau beobachten, mit welchem Medienaufwand die Mitglieder der Landesregierung und ihre Staatssekretäre in den kommenden Tagen und Wochen Einrichtungen und Behörden des Landes besuchen werden.