Michael Roth (SPD): fordert Reform der Pendlerpauschale: Berufspendler stärker entlasten! CDU-Widerstand brechen!

Bislang gilt, dass die zum Arbeitsplatz zurückgelegte Strecke erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent geltend gemacht werden kann. Die im Jahr 2005 auf Drängen der CDU beschlossene Regelung droht jedoch vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft zu werden. Im vergangenen Jahr habe es mehrere Vorstöße der SPD gegeben, eine verfassungsgemäße Regelung im Sinne der Pendler zu erzielen. Am Donnerstag verhandelt der Bundesfinanzhof über die voraussichtlich nicht verfassungsgemäße Pendlerpauschale. Dies sei ein geeigneter Anlass für die politisch Verantwortlichen, sich an einen Tisch zu setzen, um die absurde Regelung schnellstmöglich zu ändern.

Roth: „Angesichts der hohen Mobilitätskosten muss jetzt endlich gehandelt werden. Die Blockadepolitik der CDU ist ein Schlag ins Gesicht der Berufspendler.“ Aus Sicht Roths geht es nicht allein um die gestiegenen Mobilitätskosten. Im Vordergrund stehe für ihn ein fairer Ausgleich zwischen ländlichem Raum und den Ballungszentren. In einem Flächenland wie Hessen seien Arbeitnehmer in besonderer Weise betroffen. Der Druck auf viele Beschäftigte, in die Ballungszentren zu ziehen, wachse rapide. „Hier müssen wir endlich wieder politisch gegensteuern. Die stärkere Entlastung der Berufspendler leistet durchaus einen Beitrag gegen das Ausbluten des ländlichen Raumes“, unterstrich Roth. „Ich fordere Ministerpräsident Koch auf, sich gegenüber Bundeskanzlerin Merkel endlich für die Interessen der Arbeitnehmer im ländlichen Raum einzusetzen. Es liegt eine Reihe von Alternativvorschlägen vor. Jetzt ist die CDU am Zug“, so Roth.