Auch bei Verfahren vor den Jugendrichtern und vor den Jugendschöffengerichten hat Hessen den letzten Platz: Hier dauern die Verfahren in Hessen 4,1 bis 5,2 Monate im Durchschnitt, während Bayern beispielsweise nur 2,3 bis 2,8 Monate benötigt.
Faeser warf Justizminister Banzer in diesem Zusammenhang Untätigkeit und Nachlässigkeit vor: "Herr Banzer hat heute im Rahmen der Konferenz der Justizminister von CDU und FDP schriftlich erklärt, dass er alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um gegen Täter vorzugehen. Offensichtlich ist das die Unwahrheit, denn er lässt die Täter monatelang frei rumlaufen. Zeit, in der sie neue Straftaten begehen können", sagte Faeser.
Zusätzlich zur erwiesenen generellen Wirkungslosigkeit des "Warnschuss-Arrests" würde dieser in diesem Zusammenhang auch noch ins Gegenteil verkehrt, wenn er erst ein Jahr – oder noch später – nach der Tat folge, so Faeser. Denn zu den acht Monaten durchschnittlicher Verfahrensdauer vor den Jugendkammern komme auch noch die Zeit, die vergehe, bis das Verfahren überhaupt eröffnet werde. Faeser kritisierte, dass in den letzten Jahren 120 Stellen bei Richtern und Staatsanwälten von der CDU-Landesregierung abgebaut worden waren.
"Vor diesem Hintergrund muss ich die Strafrechtsforderungen von Minister Banzer als ‚populistisches Geschwätz‘ bezeichnen. Er ist ja noch nicht einmal in der Lage, seine Justiz so zu organisieren, dass ganz normale Täter in angemessener Zeit abgeurteilt werden", so Faeser. Dass es ganz anders gehe, machten ihm andere Bundesländer vor.