1999 habe es in Hessen noch 165 Bewährungshelferinnen und helfer
Betrachte man nun die Entwicklung der Fälle der Bewährungsaufsicht mit einer Steigerung seit 1999 bis 2006 von rund dreizehn Prozent und die Steigerung der Fälle der Führungsaufsicht in diesem Zeitraum um 135 Prozent
Faeser befürchte daher, dass entweder das Ziel der landesweiten Übertragbarkeit der konzentrierten Führungsaufsicht in dem für Hessen neuen Projekt mit dieser personellen Ausstattung gar nicht erreicht werden könne oder aber die allgemeine und schon jetzt überlastete Bewährungshilfe immer mehr leiden müsse. Beides führe aber zu einer Beeinträchtigung der inneren Sicherheit in Hessen.
Auf diese Weise werde ein ansonsten im Grundsatz begrüßenswertes Projekt zur Kontrolle von gefährlichen Straftätern bereits im Ansatz gefährdet.