Die heutige Berichterstattung in der FAZ zum Sachstand des Strafverfahrens gegen die jugendlichen Gewalttäter aus Frankfurt, die Anfang des Jahres einen Lokführer verprügelten und Scheiben zertrümmerten, lege den Verdacht nahe, dass das Justizministerium bewusst einen Tag zuvor der Bildzeitung Informationen zugespielt habe, um sich und eigene vermeintliche Erfolge im Wahlkampf inszenieren zu können. Nicht anders sei es zu verstehen, wenn sowohl die zuständige Staatsanwaltschaft als auch die Polizei mitteilen ließen, dass eine vorzeitige Presseveröffentlichung regelwidrig sei und nicht von ihnen stamme.
Da bleibt dann nur noch der Justizminister als wahlkampforientiertes Informationsleck, der aus reiner Effekthascherei billigend in Kauf nimmt, dass die Betroffenen über den Stand des gegen sie laufenden Strafverfahrens aus der Zeitung erfahren, missbilligte die Rechtspolitikerin die unseriöse Vorgehensweise des Justizministeriums.
Faeser weiter: Noch schwerer wiegt dieser Vorwurf, wenn die uns vorliegenden Informationen zutreffen, dass angewiesen worden sei, mit der Durchführung des Verfahrens nicht die personell ausgedünnte Jugendstrafabteilung der Staatsanwaltschaft zu beauftragen, sondern die Abteilung für Schwerkriminalität und dass diese noch vor dem Wahltermin Vollzug zu melden gehabt habe.
Offenbar habe die CDU nach ihrem verfassungswidrigen und peinlichen Auftritt ihres Finanzministers in dieser Woche, ihrer Wahlwerbung auf den Regierungsseiten im Internet und des Missbrauchs des Landesintranets zur parteipolitischen Selbstdarstellung immer noch nicht begriffen, dass es einen Unterschied zwischen der CDU Hessen und dem Land Hessen gibt.
Die als künftige Justizministerin vorgesehene Faeser hätte sich gewünscht, dass wenigstens ihr Amtsvorgänger die mahnenden Worte des Staatsrechtsprofessors Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Meyer berücksichtigt, der auf den Unterschied zwischen Staat und Partei hingewiesen und die Landesregierung zur Zurückhaltung gemahnt hatte.