Die einseitige Abhängigkeit der Energieversorgung von erschöpflichen Energieträgern (Erdöl, Erdgas, Kohle, Uran). Die Ausbeutung der Restreserven führt zu laufend steigenden Förderkosten.
Da die Vorkommen dieser Reserven auf wenige Länder der Welt beschränkt sind, während der Weltenergiebedarf laufend steigt, ist die Energiewirtschaft zu einem Anbietermarkt geworden. Da das Angebot tendenziell kleiner ist als die Nachfrage, können Förderländer wie Lieferunternehmen nicht nur die steigenden Förderkosten geltend machen, sondern darüber hinaus noch zusätzliche hohe Renditen einfordern. Dies erklärt, warum die Förderländer ebenso wie die zunehmend transnational organisierten Energiekonzerne gerade in Zeiten der Verknappung der Energiereserven Rekordeinnahmen erzielen. Diesem stehen die Energieimportländer (Deutschland hat eine Importabhängigkeit von 75 %) solange weitgehend hilflos gegenüber, wie sie an diesen Energieträgern festhalten und keinen umfassend angelegten Wechsel zu heimischen erneuerbaren Energien realisiert haben. Obwohl die Erdöl- und Erdgasreserven, ebenso wie die nutzbaren Uranreserven, deutlich früher erschöpft sein werden als die Kohlereserven, werden auch die Kohlepreise steigen, weil die Kohleexporteure durch die Verteuerung der anderen fossilen Energien große Preiserhöhungsspielräume bekommen.
Die Schadensfolgen herkömmlichen Energieeinsatzes werden zunehmend akut und können nicht mehr nur als Langfristschäden angesehen werden. Das gilt nicht allein für Klimaschäden, sondern auch für Gesundheitsschäden und für die Folgekosten der Atomenergienutzung. Bereits die bisher ergriffenen internationalen und nationalen Gegenmaßnahmen (Emissionshandel, Ökosteuern), die dennoch als unzureichend anerkannt sind, führen zu ebenso unvermeidlichen wie unaufschiebbaren Verteuerungen der herkömmlichen Energieversorgung. Dies gilt insbesondere für die Kohle.
Diese Situation zeigt: Die herkömmliche Energieversorgung ist in einer existenziellen Sackgasse gelandet, mit schwerwiegenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen. Diese Entwicklung war lange voraussehbar. Dennoch wurde der einzige Ausweg der konsequente und zügige Wechsel zu unerschöpflichen erneuerbaren Energien und die gleichzeitig massive Förderung des Energiesparens und der Energieeffizienzsteigerung verleugnet, ignoriert oder sogar kampagnenmäßig bekämpft. Der hessische Landtagswahlkampf war ein spektakuläres Beispiel dafür. Die für die unterlassene Energiewende Verantwortlichen können davon nicht freigesprochen werden insbesondere, wenn sie bis heute daraus keine substanziellen Lehren in ihrer praktizierten Politik ziehen.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.: Dieser weltberühmt gewordene Satz von Gorbatschow gilt heute allem voran für die Energiepolitik, die eine ökonomisch-technologische Herausforderung ersten Ranges für die Politik darstellt. Sie ist jedoch zu lange aufgeschoben worden nicht zuletzt in Hessen, das als eines der wirtschaftlich und technologisch leistungsfähigsten Bundesländer zum Schlusslicht in der Einführung erneuerbarer Energien in Deutschland wurde. Dieser ebenso unverantwortliche wie willkürliche Aufschub hat zu dem gegenwärtigen Teufelskreis geführt: die historisch überfällige Energiewende mit den damit verbundenen finanziellen Aufwendungen muss zu einem Zeitpunkt eingeleitet werden, in dem die herkömmlichen Energiekosten die finanziellen Spielräume dafür einschränken. Wie groß die Herausforderung ist, hat gerade Al Gore in einer weltweit beachteten Rede bestätigt, in der er eine vollständige Umstellung der US-Stromversorgung auf erneuerbare Energien innerhalb von 10 Jahren fordert. Diese Forderung entspricht der realen Problemhöhe, der sich das hessische SPD-Energieprogramm gestellt hat und der sich die Politik insgesamt stellen muss.
Die Energiepreispolitik muss gleichzeitig die Energiewende vorantreiben
Der beschriebene Teufelskreis würde beschleunigt, wenn sozial und wirtschaftliche gebotene und tatsächlich greifbare Maßnahmen gegen uferlose Energiepreisentwicklungen ergriffen würden, die an den drei Hauptursachen vorbeigehen und die Energiewende erschweren und weiter aufschieben würden. Dies gilt vor allem für drei Forderungen, die Stoff für politische Kampagnen sind und den Interessen der überkommenen Energiekonzerne entgegenkommen:
die nach einer pauschalen Senkung der herkömmlichen Energiesteuern. Diese wird damit begründet, dass alleine der Staat durch Steuernachlässe die Möglichkeit habe, die Energiepreise zu senken, weil er weder auf die Förderländer noch auf die transnationalen Energielieferanten einen preisregulierenden Einfluss habe.
die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern, weil der billige Atomstrom die Energiepreissteigerung dämpfen könne. Als Köder dafür wird angeboten, einen Teil der Renditen aus der Atomstromproduktion für Investitionen in erneuerbare Energien zu verwenden.
neue und effizientere fossile Großkraftwerke zu bauen, weil diese eine kostengünstigere Stromerzeugung ermöglichen würden.
Mit anderen Worten: wenn die Politik die Quellen und Strukturen der gegenwärtigen Energieversorgung nicht grundlegend ändert, wird sie keinen Ausweg aus dem beschriebenen Teufelskreis finden können.
Gegen eine pauschale Senkung der Energiesteuern spricht, dass dadurch die Preiserhöhungsspielräume der Anbietermonopole für Rohenergie größer würden. Was dem Staat an Steuern entgeht, würde großteils bei den Förderländern und Lieferkonzernen landen. Gleichzeitig würde der finanzielle Spielraum des Staates zur Einleitung der Energiewende eingeschnürt.
Gegen eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke spricht, dass die gegenwärtig vergleichsweise niedrigen Kosten der Atomproduktion aus abgeschriebenen Anlagen nicht bei den Verbrauchern landen. Der Beleg dafür ist, dass die Atomstromanbieter keine niedrigeren Preise verlangen, als andere Stromanbieter. Sie realisieren Windfall-Profits, mit denen sie ihre Monopolstellung zu Lasten der Energiepreisentwicklung ausbauen. Die aktuelle Preissteigerung für Strom, die zweite seit Jahresbeginn, ist betriebswirtschaftlich zumindest in ihrer Höhe unbegründet. Hinzu kommt:
je länger das Abschalten der Atomkraftwerke aufgeschoben wird, desto länger profitieren die AKW-Betreiber von den steuerfreien Rückstellungen die gegenwärtig bei etwa 30 Milliarden Euro liegen und von ihnen so lange beliebig verwendet werden können bis der Rückstellungszweck eintritt. Diese Rückstellungen sind vorgesehen für den Abbau stillgelegter AKW und für die atomare Endlagerung.
für die notwendigen Investitionen in erneuerbare Energien gibt es keinen Grund, diese aus den Windfall-Profiten der AKW-Betreiber zu finanzieren. Eine politische Garantie dafür, dass dies tatsächlich geschieht, ist kaum realisierbar, weil derartige Regelungen auf erhebliche wirtschafts- und wettbewerbsrechtliche Probleme stoßen und auf freiwillige Vereinbarungen war noch nie Verlass. Vor allem aber: Für den Ausbau erneuerbarer Energien gibt es keinen Mangel an Investoren, sondern einen Mangel an genehmigten Standorten und an Rechtssicherheit. Es ist besonders verlogen, wenn sich etwa die hessische Landesregierung für Laufzeitverlängerungen einsetzt und gleichzeitig an der Verhinderungsplanung gegenüber der Windkraft unverändert festhält.
Gegen neue fossile Großkraftwerke aus Energiepreisgründen spricht, dass diese dem Ziel der Effizienzsteigerung widersprechen, die in erster Linie durch dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung erreicht werden kann. Ohne Effizienzsteigerung ist eine deutlich verbesserte Kosteneffizienz nicht erreichbar.
Die Wege aus der Energiekrise
Al Gore sagt in seiner aktuellen Rede in Bezug auf die Energiepreise: Zu allen, die sagen, die Kosten seien zu hoch: Ich fordere sie auf zu überlegen, wie man die Kostensteigerungen für Öl oder Kohle aufhalten kann, wenn wir von diesen sich schnell erschöpfenden Ressourcen angesichts des schnell wachsenden Energiebedarfs abhängig bleiben. Indem die Nachfrage nach diesen Ressourcen steigt, gehen die Preise hoch. Indem aber die Nachfrage nach Solarzellen steigt, gehen die Preise runter. Diese Sicht liegt dem hessischen SPD-Energieprogramm zugrunde, das auch eine über Hessen hinausgehende Signalwirkung hat und ausdrücklich haben sollte.
Wir schlagen deshalb für neu anstehende bundespolitische Entscheidungen zur Stabilisierung der Energiepreise ein Maßnahmenpaket vor, das auf die strukturellen Gründe dieser Entwicklung zielt. Die Maßnahmen müssen eine kurzfristige Entlastung von Energiepreisen ermöglichen und zugleich den wirtschaftlichen Weg zur Energiewende ausbauen. Soweit sie den öffentlichen Haushalt beanspruchen, unterbreiten wir Deckungsvorschläge aus dem Bereich fragwürdiger direkter und indirekter Energiesubventionen.
1. Atomenergie
Die bisherige gesetzliche Praxis der steuerfreien Rückstellungen zur atomaren Entsorgung muss ersetzt werden durch einen Rückstellungsfonds. In diesem sind die vorhandenen Rückstellungsmilliarden samt ihrer Zinsgewinne innerhalb der nächsten drei Jahre anzulegen. Sobald die Rückstellungszwecke eintreten, können sie von den AKW-Betreibern abgerufen werden. Weitere steuerfreie Rückstellungen werden beendet, was die Staatseinnahmen erhöht. Beendet wird damit auch der Wettbewerbsvorteil der AKW-Betreiber gegenüber anderen Stromproduzenten.
Gleichzeitig wird eine Besteuerung der atomaren Brennelemente eingeführt. Dies führt zur Erhöhung der Staatseinnahmen in Höhe von geschätzten 1,4 Milliarden Euro mit abfallender Tendenz im Zuge der zeitlich gestaffelten Abschaltung der AKW.
Darüber hinaus wird die Haftungsfrage für AKW neu geregelt. Gegenwärtig liegt die Regeldeckungssumme bei einer Obergrenze von 2,5 Milliarden Euro. In der Praxis der AKW-Betreiber ist aber nur ein Atomkraftwerk tatsächlich versichert, darüber hinausgehende Haftungen werden von allen AKW-Betreibern in Form einer Garantiehaftung übernommen. Das bedeutet: Tatsächlich bezahlen die AKW-Betreiber für alle 17 deutschen Atomkraftwerke zusammen nur eine jährliche Deckungsvorsorge von 256 Millionen Euro, was pro Reaktor jährlich nur eine Versicherungssumme von 13,3 Millionen Euro (der Ertrag von 13 Tagen) ausmacht. Nach einer Untersuchung der EU-Kommission würden für den Fall einer privaten Haftpflichtversicherung für jeden Atomreaktor zusätzliche Atomstromkosten von 5 ct. pro Kilowattstunde anfallen.
Mit diesen drei Schritten würde die Legende vom billigen Atomstrom beendet. Es gäbe Preiswahrheit und es wäre ein Beitrag zur Förderung fairen Wettbewerbs. Die Steuereinnahmen könnten steigen und für preisentlastende öffentliche Zukunftsinvestitionen in der Energieversorgung verwendet werden.
2. Aktuelle Maßnahmen zur Energiepreissteuerung
Zur Steuerung der Energiepreise sind folgende Maßnahmen geboten, die flankiert werden müssen mit Anstößen zur Energiewende:
a) Strom
Die Netzbetreiber werden verpflichtet, jedem Haushalt je nach Zahl der mit erstem Wohnsitz angemeldeten Haushaltsmitglieder eine Mindestmenge an Strom kostenlos zur Verfügung zu stellen: Eine-Person-Haushalt 500 kWh, Zwei-Personen-Haushalt 700 kWh, ab drei Personen 900 kWh. Die dafür anfallenden Kosten werden auf alle Stromanbieter anteilmäßig umgelegt, die den Erwerbsausfall dafür in ihren entgeltlichen Stromangeboten ausgleichen können. Auf diesem Wege können komplizierte Sozialtarife vermieden werden, die einen hohen bürokratischen Aufwand erfordern.
In allen Stromhaushalten werden Zähler eingeführt, die zeitvariabel den Strompreis zur Verbrauchszeit erfassen. Dies erleichtert es den Bürgern den eigenen Stromverbrauch nach jeweiliger Preishöhe zu steuern. Stromsparen wird dadurch zur Alltagskultur.
Top-Runner-Programm: bei Elektrogeräten wird jeweils das, welches den geringsten Energieverbrauch aufweist nach einem Zeitraum von 3 Jahren zum verbindlichen Standard erklärt.
b) Verkehrssektor
durch Streichung der 21-Kilometer-Grenze wird bis 2012 befristet zur vorherigen Regelung der Entfernungspauschale zurückgekehrt. Dadurch erweitert sich der Kreis der entlasteten Pendler. Bei allen Neuwagen gilt dies ab sofort nur, wenn bei diesen ein CO2-Grenzwert von 140 g pro Kilometer eingehalten wird. Da die Entfernungspauschale keine Entlastung bietet, wo aufgrund geringen Einkommens wenig oder gar keine Einkommensteuer gezahlt wird, wird in diesen Fällen eine Entlastung über die Beiträge zur Sozialversicherung realisiert (negative Einkommenssteuer). Dieser Vorschlag beruht auf Empfehlungen des Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Peter Bofinger, die bereits in der Bremer Erklärung des SPD-Vorstandes vom Januar 2007 aufgegriffen wurden (Bonus für Arbeit).
Den Tankstellen wird zur Auflage gemacht, eine Gaszapfsäule einzurichten. Mit dieser Maßnahme wird erreicht, dass Autofahrer die Möglichkeit eines preissenkenden Kraftstoffwechsels bekommen. Die Steuerermäßigung für Biodiesel und Pflanzenöl wird wieder, analog zur Steuerermäßigung für Gaskraftstoffe, eingeführt. Dies gilt jedoch nur für Biokraftstoffe mit positiver CO2-Bilanz auf der Basis zertifizierter Anbau- und Produktionskonzepte. Das Biokraftstoffquotengesetz von 2006 wird auf eine Beimischungspflicht von 5 % begrenzt, für die es keine Steuerbefreiung gibt. Das Speditionsgewerbe erhält die Möglichkeit zur Kostensenkung, so dass die Lkw wieder verstärkt in Deutschland tanken und dadurch weniger Steuerausfälle entstehen. Diese Maßnahmen sind Elemente der Strategie Weg vom Öl, mit der die SPD 2005 den Bundestagswahlkampf bestritten hat.
Preissteigerungen für Benzin und Diesel, die nicht durch die Entwicklung des Rohölpreises und der Förderkosten nachweislich rechtfertigbar sind, werden ab einer bestimmten Preisobergrenze durch eine entsprechende Sondersteuer belegt. Dies entspricht der Forderung des US-Präsidentschaftskandidaten Obama um auf diesem Wege auch Spekulationsgewinne zu erschweren. Nach den Vorstellungen von Barack Obama soll die Steuer ab einem Ölpreis von 80 Dollar pro Barrel fällig werden. Der optimale Weg dazu wäre, daraus eine gemeinsame Regelung von EU und USA zu machen. Die Einnahmen müssten für Investitionen in die Energiewende verwendet werden.
Autofahrern (bis zu einer festzulegenden Einkommensgrenze), die nachweisen, dass für sie die Fahrt zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist, wird ein 1 %-Darlehen für die Beschaffung eines Neuwagens gewährt, soweit dieser einen CO2-Belastungswert von 120 g/km unterschreitet.
Die Kfz-Steuer ist abzuschaffen und die Kraftstoffsteuern sind zukünftig nach dem CO2-Gehalt auszurichten. Dieses ohnehin angedachte Ziel ist dadurch schnell realisierbar, dass die Bundesländer zum Ausgleich für die Kfz-Steuereinnahmen, die Einnahmen aus der Versicherungssteuer erhalten.
Der ermäßigte Umsatzsteuertarif für den ÖPNV/SPNV ist auf den Schienenfernverkehr auszudehnen. Darüber hinaus muss die Stromsteuer für den Schienenverkehr abgeschafft werden. Dies verstärkt den Wechsel vom Individualverkehr zu öffentlichen Verkehrsmitteln.
Internationale Flüge sind von der Umsatzsteuer befreit. Diese Steuersubvention ist durch nichts rechtfertigbar. Zukünftig wird deshalb der inländische Streckenanteil besteuert. Zur Verwaltungsvereinfachung können hier durchschnittliche Flugstrecken und durchschnittliche Entgelte angesetzt werden.
Durch die Steuerbefreiung für Kerosin erhält der Luftverkehr einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Verkehrsträgern. Da diese durch internationale Vereinbarungen verursachte Steuerbefreiung nicht kurzfristig abzuschaffen ist, werden stattdessen in ähnlichem Umfang die Start- und Landegebühren erhöht. Diese Gebühren können darüber hinaus, wo dies nicht heute schon der Fall ist, emissionsabhängig gestaltet werden. Treibstoffzuschüsse, wie sie an manchen deutschen Flughäfen bezahlt werden, sind zukünftig untersagt.
c) Heizstoffe
Bei der Einführung der Ökosteuer im Jahr 1999 wurde darauf verzichtet, die Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der Verwendung von Heizöl mit dem vollen Ökosteuersatz zu belegen. Diese Steuervergünstigung wird künftig daran gebunden, dass die Betriebe ein Öko-Audit durchführen, das ihre Einspar- und damit Kostensenkungspotenziale erfasst.
Das Haushaltslimit (Deckelung) für die Förderung der Altbausanierung wird aufgehoben und gleichzeitig wird die Zinsbegünstigung über Kfw-Darlehen so verbessert, dass nur noch 1 % Zinsen zu bezahlen sind. Für die Deckelung besteht kein Grund: die Arbeitskosten bei den Sanierungsmaßnahmen machen 60 % der Gesamtkosten aus, womit erhebliche Einnahmen für die öffentlichen Haushalte und die Sozialversicherung verbunden sind. Eine Ausweitung des Programms finanziert sich somit weitgehend selbst und bringt sogar zusätzliche Mittel in die Staatskasse. Die Arbeitsplatzeffekte sind erheblich und auf alle Regionen verteilt.
Für die private Nutzung eines Firmenwagens ist derzeit nur ein Pauschalbetrag von einem Prozent des Listenpreises pro Monat dem Lohn hinzuzurechnen und zu versteuern. Im Vergleich zum privaten Betrieb eines Pkw sind die Kosten dadurch geringer, was eine ungerechtfertigte Subvention darstellt. Der pauschale Satz wird deshalb auf 1,5 Prozent des Listenpreises angehoben.
Die Heizkostenverordnung ist so zu ändern, dass in Zukunft gewährleistet wird, dass sowohl Aufwand als auch Einsparungen an die Mieter weitergegeben werden. Nach Erhebungen der KfW lassen sich nach einer entsprechenden Gebäudesanierung durchschnittlich 40 Prozent der Energiekosten einsparen.
Es wird ein 1-Million-Klein-BHKW-Programm für Anlagen zur Strom- und Wärmegewinnung (dem Beispiel des 1999 eingeführten 100.000-Dächer-Programms folgend) aufgelegt. Investoren können im Rahmen dieses Programms den benötigten Kredit zu einem Zinssatz von 1 % erhalten.
d) Energiefonds
Die Maßnahmen dieses Programms werden unter anderem durch einen Energiefonds finanziert, der durch folgende Einnahmen aus den hier gemachten Vorschlägen gespeist wird:
Brennelementesteuer AKWs 1.400.000.000
Umsatzsteuer internat. Flüge 500.000.000
Ökosteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ca. 1.000.000.000
Erhöhung Pauschbetrag für priv. Nutzung des Firmenwagens 500.000.000
Gesamt (jährlich) 3.400.000.000
Hinzu kommt eine noch nicht bezifferbare Summe aus den Einnahmen einer Sondersteuer auf die Spekulationsgewinne beim Rohölhandel. Außerdem verursachen die mit diesem Programm verbundenen Wachstums- und Arbeitsplatzeffekte weitere Einnahmen.
3. Die Zukunft der Energiebesteuerung
Die Philosophie der Energiebesteuerung muss grundlegend überdacht werden. Dies gilt vor allem deshalb, weil wir von einer Energieverbrauchswirtschaft zu einer Energievermeidungswirtschaft kommen müssen (bezogen auf endliche Energien). Strategische Zielrichtung ist die konzeptionelle Umwidmung der Energiesteuer, einschließlich der Ökosteuer, in eine Schadstoffsteuer.
Das bedeutet: bei verminderten Schadstoffen vermindert sich die Steuer, schadstofffreie Formen der Energieerzeugung sind steuerfrei. Allerdings darf dabei nicht nur Kohlendioxid Beachtung finden. Vielmehr sind auch andere Schadstoffe zu berücksichtigen wie auch sonstige Folgeschäden (beispielsweise die Endlagerung des Atommülls). Hierfür sind geeignete Indikatoren zu entwickeln, welche auch die sozialen Folgekosten berücksichtigen.
Deshalb bedarf dieser Systemwechsel in der Energiebesteuerung einer konzeptionellen Vorarbeit, die nicht kurzfristig leistbar ist. Gegen eine Schadstoffsteuer gäbe es erheblich weniger öffentliche Einwände, da sie einsichtiger und besser begründbar ist als Energiesteuern. Wegen des unausbleiblichen Wechsels zu erneuerbaren Energien fällt langfristig das Aufkommen aus den Schadstoffsteuern selbstverständlich weg, was jedoch durch die Wertschöpfung ausgeglichen wird, welche durch die erneuerbaren Energien erzeugt wird. Es liegt im Konzept der sozialen Moderne, in diese Richtung zu gehen.
Schlussbemerkung
Die hier aufgeführten Maßnahmen verstehen sich als Ergänzung zu den bereits eingeleiteten, wie dem EEG, dem neuen KWK-Gesetz, der Energieeinsparverordnung und dem EE-Wärmegesetz, die selbstverständlich weiterzuentwickeln sind.
Wenn es um den Ausbau der erneuerbaren Energien geht, ist der nächste Schritt derjenige, der erstmals im SPD-Programm Neue Energie für Hessen im Zentrum stand: nämlich der Vorrang der erneuerbaren Energien nicht nur im Strommarkt, wie er sich im EEG ausdrückt, sondern auch in der Raumordnung und im Energierecht. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird demnächst von der SPD-Landtagsfraktion vorgelegt. Er wird in allen Bereichen die bisher bestehenden administrativen Hemmnisse für erneuerbare Energien abbauen. Damit wird er Pilotcharakter weit über Hessen hinaus haben.