
SPD-Spitzenkandidat begrüßt Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
Der Spitzenkandidat der hessischen SPD hat die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums begrüßt, nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur alten Pendlerpauschale zurückzukehren. Das ist die richtige Reaktion auf dieses Urteil, sagte Thorsten Schäfer-Gümbel am Dienstag in Wiesbaden. Er erinnerte daran, dass die Initiative zur Kürzung der Pendlerpauschale innerhalb der Großen Koalition von der CDU ausgegangen sei.
Die hessische SPD habe seit geraumer Zeit die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale für den Fall vertreten, dass das Bundesverfassungsgericht eine solche Entscheidung treffe. Von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in zunehmendem Maße Flexibilität und Mobilität verlangt, deshalb ist es richtig, diesem Anspruch auch durch steuerliche Berücksichtigung von Fahrkosten ab dem ersten Kilometer Rechnung zu tragen. Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmer und ein schlechter Tag für die Finanzminister.
Die Finanzämter müssten nun schnell prüfen, wann sie die Rückzahlungen für das Jahr 2007 durchführten. Durch diese Rückzahlungen an die Arbeitnehmer könne die Binnenkonjunktur angekurbelt werden. Den Mitarbeitern in den Finanzämtern dankte Thorsten Schäfer-Gümbel bereits vorab, da sie durch die Entscheidung erhebliche Mehrarbeit leisten müssten.
Der ländliche Raum werde durch die Entscheidung zur Pendlerpauschale gestärkt. Viele Menschen, die in den ländlichen Regionen leben, haben einen langen Anfahrtsweg, um zu ihrer Arbeit in der Stadt zu gelangen. Mit der Pendlerpauschale, die nun wieder ab dem 1. Kilometer gezahlt wird, entlasten wir diese Arbeitnehmer und verhindern ein Ausbluten des ländlichen Raums. Durch die Pendlerpauschale wird gewährleistet, dass auch die Mobilität der Menschen, die auf dem Land leben, erhalten bleibt.