Dr. Thomas Spies (SPD): Schluss mit der Augenwischerei – Klare Regelung für Hilfen aus einer Hand für Arbeitslose

„Mit der freiwilligen Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen wird es für Langzeitarbeitslose wieder zwei Anträge, zwei Sachbearbeiter, zwei Bescheide, damit ihnen einmal geholfen wird“, so Spies. Alles andere wäre illegal, wie das Verfassungsgericht festgestellt habe. Damit drohe ein Rückfall in unsinnige Verschwendung und Doppelbürokratie. „Wir haben kein Geld für doppelte Bürokratie übrig, sondern wir brauchen es, um den Arbeitslosen zu helfen.“

„Statt auf den Menschen wird wieder auf die Bürokratie geschaut“, so Spies. Der wichtigste Erfolg der Arbeitsmarktreform – Hartz IV – sei, dass die Hilfe für Landzeitarbeitslose jetzt aus einer Hand komme und alle Hilfen und Unterstützungen auf den Betroffenen und nicht auf die Behörde ausgerichtet seien. „Genau diesen zentralen Erfolg stellt Frau von der Leyen jetzt in Frage.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte aus formalen Gründen die gegenwärtige Zusammenarbeit von Kommune und Arbeitsagentur beanstandet. Durch eine einfache Verfassungsänderung hätte dieses Problem schon vor einem Jahr gelöst werden können, war aber an der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag gescheitert.