Es ist anmaßend, wenn Herr Posch meint, dem Landtag sagen zu können, wozu er Anhörungen machen darf und wozu nicht. Gerade nachdem die Landesregierung den Lärmschutz nicht hinreichend gewichtet hat so hat es der Verwaltungsgerichtshof im Flughafenurteil gewertet hätte sie allen Grund, sich ernsthaft mit dem Thema zu befassen. Insbesondere die lärmmedizinische Begründung der 17 Nachtflüge hat der VGH in seinem Urteil ausdrücklich verworfen. Es gibt also ganz klaren Nachholbedarf, aber die Landesregierung will sich vor der Diskussion drücken, sagte Frankenberger in Wiesbaden.
Es gehe nicht darum, Emotionen zu schüren, wie der Minister behaupte, sondern darum, die Folgen der Lärmbelastung unter die Lupe zu nehmen. Wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, ist es eine Frage der Ernsthaftigkeit, sich damit zu befassen. Ignoranz ist da ein schlechter Ratgeber.