Die Verhinderung einer Debatte über die beabsichtigte Doppelfunktion des CDU-Landtagsabgeordneten Volker Hoff, der sein Mandat behalten und die Aufgabe als Opel-Cheflobbyist übernehmen will, in der gestrigen Landtagssitzung hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, am Freitag scharf kritisiert. Offensichtlich konnte es die Koalition nicht ertragen, nach der Irmer-Debatte nochmals auf Distanz zu einem eigenen Abgeordneten gehen zu müssen. Denn alle wissen: Sowohl in der FDP-Fraktion als auch in der CDU-Fraktion gibt es großen Unmut über die geplante Doppelfunktion von Herrn Hoff.
Die Koalition könne der Debatte aber nicht ausweichen. Dann werde der SPD-Antrag eben in der nächsten Plenarwoche diskutiert, wenn Herr Hoff sich bis dahin nicht für eine der beiden Aufgaben entschieden habe.
Rudolph erneuerte am Freitag die Forderung, dass sich Herr Hoff für eine Aufgabe entscheiden müsse. Chef-Lobbyist eines Unternehmens zu sein und gleichzeitig Mitglied des Landtags, das ist schlicht und ergreifend unvereinbar. Weiter sagte er: Reisende soll man nicht aufhalten. Aber das Abgeordneten-Mandat ist keine Reiserücktrittsversicherung, die hier vorgehalten wird für den Fall, dass die Reise von Herrn Hoff in die große weite Welt des Lobbyismus plötzlich gestoppt wird. Das Mandat ist auch nicht der Airbag oder Sicherheitsgurt für den Fall, dass es ihn bei seinem Opel-Ausflug aus der Kurve reißt. Und diesen Eindruck sollte er auch nicht erwecken.
Die beruflichen Pläne von Hoff schadeten dem Ansehen der Politik insgesamt. Wir vertreten immer sehr selbstbewusst die angemessene Entschädigung der Abgeordneten, weil wir das unserem Selbstverständnis schuldig sind. Aber die Abgeordnetenentschädigung ist kein Zubrot, das man sich mit einer Nebentätigkeit verdient. Das Abgeordnetengesetz sagt deutlich und klar, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Landtags steht.