Koch soll handeln, nicht nur reden

„Wir begrüßen den Willen der Landesregierung zu einer Grundgesetzänderung zur Absicherung von Jobcentern und erwarten ein entsprechendes Verhalten in der Bundesratssitzung am 12. Februar“, sagte heute Dr. Thomas Spies, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, zu Presseberichten, wonach die Hessische Landesregierung die im vergangenen Sommer noch von der Großen Koalition vereinbarte Grundgesetzänderung zu Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Jobcentern weiterhin unterstützt.

Hintergrund sei die vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärte Regelung in den Hartz-Gesetzen, wonach Arbeitsagentur und Kommune die Hilfe für Arbeitssuchende gemeinsam organisieren sollten. Notwendig sei eine Neuregelung bis zum Ende des Jahres 2010, danach würde die Hilfe wieder getrennt organisiert werden müssen.

„Eine doppelte Verwaltung mit doppelten Anträgen, doppelten Bearbeitungen, doppelten Entscheidungen und doppelten Bescheiden ist offenkundig Unsinn“, so Spies. Frau von der Leyens Vorschläge zum konsequenten Nichtstun führten da keinen Schritt weiter. „Es reicht aber nicht, wenn die Landesregierung jetzt eine Meinung verkündet. Sie muss auch handeln, und zwar im Bundesrat“, so der SPD-Politiker. Dazu sei die Bundesratssitzung am 12. Februar eine gute Gelegenheit.