Schwarz-Gelb benachteiligt hunderttausende Außendienstmitarbeiter, beklagte heute der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang Decker, mit Hinweis auf das Steuergeschenk der Bundesregierung an die Hotelbranche.
Demnach gelte seit Jahresbeginn ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Hotelübernachtungen, für Verpflegungsleistungen aber weiterhin die alten 19 Prozent. Dies sorge für Tohuwabohu, riesigen bürokratischen Aufwand und Unmut bei einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern: Den Mitarbeitern im Außendienst.
Da Hotels fortan für Übernachtung und Frühstück getrennte Rechnungen erstellen müssten, verkompliziere sich die Reisekostenabrechnung für Unternehmen und Arbeitnehmer. Das erhöht den Zeitaufwand der Mitarbeiter, ihre Dienst- und Geschäftsreisen abzurechnen. Das kann nicht in unserem Sinne sein, so Decker.
Ferner mache es einem Unterschied, ob Beschäftigte ihre Geschäfts- oder Dienstreise selbst buchten oder der Arbeitgeber dies übernehme. Buche der Arbeitnehmer selbst, so gelte der tatsächliche Wert des Frühstücks als so genannter geldwerter Vorteil im Sinne der Lohnsteuer. Günstigere steuerrechtliche Regelungen gälten hingegen, wenn Übernachtung mit Frühstück vom Unternehmen oder der Dienststelle gebucht werde.
Decker forderte den Hessischen Finanzminister auf, sich umgehend für steuerrechtliche Sicherheit einzusetzen, damit Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt würden.