Den Worten Taten folgen lassen

Nachdem Ministerpräsident Koch jetzt bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen auf die Linie der SPD eingeschwenkt ist und eine Grundgesetzänderung fordert, hat ihn die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag aufgefordert, seinen Worten Taten folgen zu lassen. In einem gemeinsamen Schreiben fordern ihn der Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel, der sozialpolitische Sprecher Dr. Thomas Spies und der arbeitsmarktpolitische Sprecher Wolfgang Decker auf, auf die SPD-regierten Länder zuzugehen, die bereits einen entsprechenden Vorschlag im Bundesrat eingebracht haben.

„Ihren Worten müssen nun Taten folgen. Die Zeit drängt. Es wäre vollkommen unverantwortlich, mitten in der schwersten Wirtschaftskrise der vergangenen Jahrzehnte die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose zur Disposition zu stellen oder durch Organisationschaos zu gefährden“, heißt es im Schreiben der Sozialdemokraten.

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag fordere seit Monaten eine Grundgesetzänderung, damit die Arbeitsgemeinschaften ihre bisher erfolgreiche Arbeit bei der Betreuung von Langzeitarbeitlosen fortsetzen könnten. Darüber hinaus solle mit einer Grundgesetzänderung die Arbeit der Optionskommunen auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage gestellt werden. „Ziel muss sein, das die betroffenen Leistungsempfänger auch in Zukunft rasche und kompetente Hilfe aus einer Hand erhalten.“

Weiter heißt es in dem Brief:

„Mit Genugtuung haben wir zur Kenntnis genommen, dass sich die Hessische Landesregierung nach monatelangem Zögern der Position der SPD-Fraktion angeschlossen hat. Leider ist wertvolle Zeit verstrichen, weil die Landesregierung diese Eindeutigkeit in der Vergangenheit vermissen ließ. Auch die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP hat den Diskussionsprozess nochmals weit zurück geworfen. Die auf der Koalitionsvereinbarung fußende Vorlage der Bundesarbeitsministerin zur zukünftigen Arbeit der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen erachten wir als völlig unzureichend. Die von der Ministerin vorgeschlagene „freiwillige“ Kooperation verursacht Doppelstrukturen, zusätzliche Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe und eine völlig überflüssige, hemmende Aufblähung der Bürokratie. Unabhängig von den bereits bestehenden Zweifeln an der Verfassungskonformität einer „freiwilligen“ Zusammenarbeit, bedeutet dieser Vorschlag das Ende der sehr effizienten Form der Hilfen aus einer Hand. Dies ginge eindeutig zu Lasten der Hilfeempfänger, die fortan Leistungen wieder bei mehreren zuständigen Stellen beantragen müssten.

Wir begrüßen es daher sehr, dass nun auch Sie den Vorschlag von Ministerin von der Leyen ablehnen und auch Sie nunmehr, gemeinsam mit Herrn Staatsminister Hahn und Herrn Staatsminister Banzer, der sozialdemokratischen Position folgen und für eine Änderung des Grundgesetzes eintreten, um den Fortbestand der Arbeitsgemeinschaften einerseits, sowie die Arbeit der Optionskommunen andererseits in Zukunft sicherzustellen.

Sie haben angekündigt, diese Auffassung, die Sie als Grundsatzposition des Landes verstehen, im Bundesrat offensiv zu vertreten, und einer Gesetzesänderung nur dann zuzustimmen, wenn eine entsprechende Grundgesetzänderung erfolgt.

Diese Haltung unterstützen wir ausdrücklich und bitten Sie, diese Linie gegenüber Ministerin von der Leyen sowie der CDU-Bundestagsfraktion, vor allem jedoch in den entscheidenden Beratungen des Bundesrates klar und deutlich beizubehalten. In diesem Sinne fordern wir Sie mit Nachdruck auf, sich der Bundesratsinitiative der SPD-regierten Länder anzuschließen. Es erscheint uns unabdingbar, dass Sie jetzt auf diese Länder zugehen, um einen Konsens zu suchen. Leider war es ja die CDU, an welcher die mögliche Lösung in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert ist. Damals wären die notwendigen Mehrheiten sicherlich leichter zu „organisieren“ gewesen als jetzt.“