Lebendorganspender schützen

„Wer zu Lebzeiten einem anderen Menschen, meist nahen Angehörigen, ein Organ spendet, zum Beispiel eine Niere, der muss vor schädlichen Folgen für sich selbst geschützt werden“, sagte heute Dr. Thomas Spies, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag.

Angesichts des dramatischen Mangels an Spenderorganen spendeten immer mehr Menschen nahen Angehörigen – Kindern, Partnern, Geschwistern, Eltern – ein Organ. Meistens handele es sich um gespendete Nieren. Allerdings sei der Eingriff mit erheblichen Risiken für den Spender verbunden: Operationskomplikationen und Folgeerkrankungen könnten bei bis dahin gesunden Menschen die Folge sein. So gebe es Fälle, in denen ein Ladenbesitzer, der ein Organ spendete, wegen einer Wundheilungsstörung wochenlang seinen Betrieb schließen musste und nur knapp dem Bankrot entging. Auch der Abschluss beispielsweise von Lebensversicherungen sei – wegen eines höheren Risikos – schwieriger. Und natürlich gebe es vielfältige weitere Risiken, denen sich der Spender aussetze.

2006 hatte die SPD gefordert, dass Organspender in Hessen genauso abgesichert werden, wie Menschen, die sich Impfen lassen. „Impfschäden werden gut aus öffentlichen Mitteln abgesichert, weil die Impfung einen Schutz für sich selbst und andere bedeutet“, so Spies. Beim Lebendspender sei die Situation noch schützenswerter: Der Spender habe nichts davon, das Organ zu spenden.

CDU und FDP hatten seinerzeit eine solche Regelung abgelehnt. Stattdessen wurde die Landesregierung beauftragt, im Bundesrat für ein Bundesgesetz aktiv zu werden. „Im Ergebnis sei bis heute nichts passiert, die Absicherung der Lebendspender sei immer noch nicht gut“, so Spies. Mit einer Anfrage wolle er jetzt Druck machen: Die Landesregierung solle berichten, was sie unternommen habe und warum sie nicht erfolgreich gewesen sei.

„Es gibt wohl kaum ein größeres Geschenk, als einem anderen Menschen das Leben zu retten, indem man ein eigenes Organ spendet“, so Spies. Das sei ein unvergleichbar vorbildliches Verhalten. „Die gesundheitlichen Risiken muss der Spender sowieso selbst aushalten“, so Spies. Da müsse es zumindest selbstverständlich sein, dass die Gemeinschaft die wirtschaftlichen Risiken trägt“, so Spies.