Thorsten Schäfer-Gümbel fordert Ausweitung von Mindestlöhnen

"Wenn Hartz-IV-Regelsätze gegen unsere Verfassung verstoßen, dann verstoßen Niedriglöhne in ähnlicher Höhe auch dagegen", sagte heute der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Thorsten Schäfer-Gümbel, in einer ersten Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. "Für die Politik bedeutet dies: Wir müssen bei den Regelsätzen deutlich nachbessern und wir brauchen eine Ausweitung von Mindestlohnregelungen, damit die Unternehmer für ein auskömmliches Einkommen ihrer Beschäftigten sorgen und nicht der Steuerzahler."

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Schlag ins Gesicht von Roland Koch", der insbesondere in den letzten Wochen Langzeitarbeitslose attackiert und ihnen ein Leben in der sozialen Hängematte attestiert hatte. Während Koch sogar niedrigere Unterstützungssätze wolle, habe das oberste deutsche Gericht nun klar erklärt, dass die Geldleistungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger höher auszufallen hätten als bislang.

Offenkundig versuche die FDP, die soziale Wirklichkeit mit purer Ideologie zu bekämpfen. Anders könne man, so Schäfer-Gümbel, die Forderung des FDP-Bundestagsabgeordneten Martin Lindner nach einer Kürzung der Hartz-IV-Sätze heute Nachmittag nicht erklären. "Solche Vorschläge sind doch in der jetzigen Situation völlig irre."