Als Befriedigung der Interessen kleiner und kleinster Wählergruppen, insbesondere der FDP, bezeichnete der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Siebel, die Regelung zur Aufhebung der Grenze für hauptamtliche Beigeordnete auf Gemeindeebene.
Die Regelung zielt klar auf die Interessen der FDP, die sich davon – unabhängig vom Wählervotum – mehr Beigeordnete und kommunale Einflussmöglichkeiten erhofft, so Siebel.
Ein Kommunalwahlgesetz müsse aber in erster Linie praktikabel sein. Wir wissen, dass Satzungsfragen auch Machtfragen sind. Dies darf aber nicht zu solchen Schieflagen führen, wie es das Gesetz vorsieht.
Unstrittig seien aus Sicht der SPD die Regelungen zur Vereinfachung der Zusammenlegung von Wahlen, die vereinfachten Bestimmungen zur Versendung der Briefwahlunterlagen und die Verlängerung des Zeitraums zur Erstellung der Eröffnungsbilanz nach der Umstellung auf doppische Haushaltspläne.