Immer wieder neue Erkenntnisse belasten Staatsgerichtshof

„Es ist in der Öffentlichkeit nicht mehr vermittelbar, dass ein Mitglied jenes Gerichts, das über die Auslegung der Hessischen Verfassung, über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und über Anklagen gegen Mitglieder der Landesregierung entscheidet, Scheinadressen besitzt, der Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen nicht nachkommt und aufgrund von Geschäftsbeziehungen, die Staatsanwaltschaften und das Landgericht Darmstadt beschäftigen, erhebliche Vermögensvorteile erlangt hat, keinerlei Konsequenzen aus dem eigenen Verhalten ziehen muss“; sagte die Sozialdemokratin.

Auch wenn das Staatsgerichtshofsgesetz eine Amtsenthebung nur vorsehe, wenn ein Verbleiben im Amt als Richterin oder Richter des Staatsgerichtshofs mit dem Ansehen des Gerichts wegen einer schweren Amtspflichtverletzung nicht mehr vereinbar ist, müsse man sich angesichts der im Rahmen der Wolski-Affäre bekannt gewordenen Einzelheiten die Frage stellen, was denn noch alles aufgedeckt werden müsse, bis auch Frau Wolski erkenne, dass der nunmehr aufgedeckte Lebenswandel der Richterin das Ansehen des höchsten hessischen Gerichts beschädige.

Auf völliges Unverständnis stoße dabei auch, dass die offenkundige Untätigkeit der Finanzbehörden und der Strafverfolgungsbehörden, zu prüfen, ob die Vermögens- und Immobilienwerte, die die Richterin in Zusammenhang mit der Wolski-Affäre erhalten habe, in steuerrechtlich einwandfreier Weise versteuert wurden und warum sie diese Vermögenswerte erhielt, kritisierte die SPD-Juristin. In der Öffentlichkeit entstehe der Eindruck, dass hier ein prominentes CDU-Mitglied geschont werden solle.