
Schließlich dürfe auf keinen Fall erneut der Verdacht entstehen, dass Einzelfälle nicht ausreichend verfolgt würden. Angesichts des Volumens der ins Ausland verbrachten Gelder hessischer Steuerpflichtiger und des daraus jährlich entstehenden Steuerausfalles für das Land könne sich der Finanzminister eine zweite Debatte dieser Art nicht erlauben, sagte Schmitt.
Die SPD frage deshalb mit einem Dringlichen Berichtsantrag für die Sitzung des Haushaltsausschuss am Mittwoch der nächsten Woche den Finanzminister nach dem Stand der Dinge. Wir wollen unter anderem wissen, ob auch hessischen Behörden Informationen über Auslandskonten deutscher Staatsbürger, vergleichbar der dem Bund angebotenen Daten-CD mit Kontendaten, angeboten wurden, und falls ja, wie die Landesregierung darauf reagiert hat.
Die SPD wolle, dass sich Hessen notfalls auch am Ankauf so genannter Steuerflucht-CDs durch den Bund oder anderer Bundesländer beteilige und sicherstelle, dass die Landesregierung bei Ankäufen so genannter Steuerflucht-CDs durch den Bund oder anderer Bundesländer von darauf verzeichneten hessischen Steuerfällen Kenntnis erhalte.
Außerdem wolle sie Auskunft über die Zahl der seit Bekanntwerden des Angebotes einer CD mit Schweizer Kontendaten vermehrt eingehenden Selbstanzeigen in Hessen. Diese Zahlen müssen im Vergleich zu den Fällen von Selbstanzeige gesehen werden, die normalerweise in Hessen während eines Jahres zu verzeichnen sind, so Schmitt.