Dr. Thomas Spies (SPD): Große Zustimmung zum SPD-Gesetzentwurf

Breites Lob und große Zustimmung erhielt der SPD-Gesetzentwurf für ein Hessisches Wohn- und Pflegeeinrichtungsgesetz. Wie der sozialpolitische Sprecher Dr. Thomas Spies berichtete, fand in der fraktionsinternen Anhörung vor allem die Stärkung der Rechte der Bewohner von Pflege- und Behindertenheimen große Unterstützung.

Die SPD-Landtagsfraktion hat im Dezember den Gesetzentwurf für ein Wohn- und Pflegeeinrichtungsgesetz vorgelegt. Er soll das Bundes-Heimgesetz ersetzen. Mit der Föderalismusreform war die Zuständigkeit auf die Länder übergegangen. Dennoch hat Hessen noch kein neues Gesetz, da die Landesregierung bisher keine Vorlage erarbeitet hat.

Neu am SPD-Entwurf sei, so Dr. Spies, die Stärkung der Bewohnerrechte wie der Anspruch auf ein Einzelzimmer, eine klar geregelte Aufsicht und eine Anpassung an neue Wohnformen im Alter. Vor allem der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner stehe im Zentrum.

Wichtigste Anregungen aus der Anhörung waren die bessere Koordinierung der Aufsicht sowie die verbindliche Vorgabe von Personalschlüsseln im Gesetz. „Wir werden jetzt auf Grundlage der Anhörung den Gesetzentwurf weiterentwickeln“, sagte Spies. Im April wolle die SPD den Entwurf in den Landtag einbringen, damit es noch in diesem Jahr verabschiedet werden könne. „Viele andere Bundesländer haben die ihnen durch die Föderalismusreform übertragenen Rechte im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen bereits genutzt und eigene Gesetze verabschiedet. Es ist an der Zeit, dass dies auch in Hessen geschieht“, so Dr. Spies.