Affäre beschädigt das Ansehen des Hessischen Verfassungsgerichts

„Ganz Deutschland blickt auf Hessen und schüttelt seit Wochen den Kopf über die Eskapaden der Eheleute Wolski. Das Ansehen des Hessischen Verfassungsgerichts nimmt Schaden, ja sogar das Image unseres Bundeslandes. Ein Rücktritt der Richterin Wolski ist mehr als angezeigt“, sagte heute der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, in einer Aktuellen Stunde des Landtags.

Seit etwa fünf Jahren würden immer wieder delikate Details über das Verhalten der Eheleute Wolski und ominöse Vermögensverschiebungen bekannt. Frau Wolski sei jetzt aufgefordert, endlich die Konsequenzen zu ziehen und ihr Amt als Richterin des Staatsgerichtshofs niederzulegen. „Es ist niemandem mehr vermittelbar, dass ein Mitglied jenes Gerichts, das über die Auslegung der Hessischen Verfassung entscheidet, Scheinadressen besitzt, der Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen nicht nachkommt und aufgrund merkwürdiger Geschäftsbeziehungen erhebliche Vermögensvorteile erlangt hat, keinerlei Konsequenzen aus dem eigenen Verhalten ziehen muss“; so Rudolph.

Auch wenn das Staatsgerichtshofgesetz eine Amtsenthebung nur vorsehe, wenn ein Verbleiben im Amt als Richterin oder Richter des Staatsgerichtshofs mit dem Ansehen des Gerichts wegen einer schweren Amtspflichtverletzung nicht mehr vereinbar ist, müsse man sich angesichts der im Rahmen der Wolski-Affäre bekannt gewordenen Einzelheiten die Frage stellen, was denn noch alles aufgedeckt werden müsse, bis auch Frau Wolski erkenne, dass auch ihr Verhalten das Ansehen des höchsten hessischen Gerichts nachhaltig beschädige, weil sie ihrer Vorbildfunktion in der Öffentlichkeit nicht gerecht werde.

Auf völliges Unverständnis stoße dabei auch, dass die offenkundige Untätigkeit der Finanzbehörden und der Strafverfolgungsbehörden zu prüfen, ob die Vermögens- und Immobilienwerte, die die Richterin in Zusammenhang mit der Wolski-Affäre erhalten habe, in steuerrechtlich einwandfreier Weise versteuert wurden und warum sie diese Vermögenswerte erhielt, kritisierte Rudolph. In der Öffentlichkeit entstehe der Eindruck, dass hier ein prominentes CDU-Mitglied geschont werden solle.